Beteilige dein Team — steueroptimiert und ohne Notar.

Gib Mitarbeitenden, Beratern oder Freelancern echte Beteiligung über Optionen auf virtuelle Anteile — mit Vesting und Cliff, steuerlich optimiert. Ausgeübte Optionen sind übertragbar, sofern das Startup den Sekundärmarkt freischaltet. Ohne Notar und ohne Dry-Income-Problem.

Ruderteam zieht synchron über dunkles Wasser

Virtuelle Anteile

Mitarbeiterbeteiligung über Optionen auf virtuelle Anteile

beel beteiligt dein Team über Optionen auf virtuelle Anteile — Eigenkapital-Genussrechte, die Mitarbeitende wirtschaftlich wie Gesellschafter stellen, aber ohne Notar, ohne Handelsregister-Eintrag und ohne Stimmrechte. Genau das macht eine steueroptimierte Beteiligung mit Vesting und Cliff erst möglich.

Steuer

Kein Dry Income

Die Steuer fällt erst bei Ausübung der Optionen oder Verkauf an — nicht beim Erhalt. Den Zeitpunkt der Ausübung wählst du selbst, ohne Notar; ab dann fällt nur Kapitalertragsteuer auf den Wertzuwachs an.

Deutschland

§19a-EStG-Stundung

Die Besteuerung wird nachgelagert; bis 2.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei.

Optional

Sekundärmarkt

Ausgeübte Optionen auf virtuelle Anteile sind übertragbar, sofern das ausgebende Startup den Sekundärmarkt freischaltet — kein garantierter Sekundärmarkt.

Erfahre mehr über Optionen auf virtuelle Anteile

Die Möglichkeiten im Vergleich

beel versus ESOP, VSOP und Geschäftsanteile

  Unternehmensanteile ESOP VSOP Optionen auf virtuelle Anteile
Set-up Notarieller Eintrag & Handelsregister Notariell beurkundeter Vertrag Vertrag mit Mitarbeitenden Digitaler Vertrag, kein Notar
Steuern Einkommensteuer (14–45 %) + 25 % Abgeltungsteuer auf Wertzuwachs — Dry Income Einkommensteuer (14–45 %) bei Ausübung, danach Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs Einkommensteuer (14–45 %) beim Exit Steuer erst bei Ausübung (§19a EStG nutzbar), danach 25 % auf den Wertzuwachs; Zeitpunkt frei wählbar
Liquidität Übertragbar nur per Notar Nicht übertragbar Nicht übertragbar Übertragbar, sofern freigeschaltet
Rechte Gesellschafterrechte Nach Ausübung volle Gesellschafterrechte Anteil an Exit-Erlösen Beteiligung an Exit-, Liquidations- und Gewinnausschüttungen — ohne Stimmrechte

So funktioniert es

In drei Schritten zur Mitarbeiterbeteiligung

Beteiligungen zu erstellen ist schnell und vollständig digital. Du legst die Regeln fest, dein Team unterzeichnet online — die Steuer fällt für deine Mitarbeiter erst an, wenn sie die Optionen auf angewachsene virtuelle Anteile tatsächlich ausüben.

01

Plan erstellen

Lege Vesting, Cliff und Dauer fest — mit rechtskonformen Vorlagen, optimiert für GmbHs und UGs.

02

Empfänger einladen

Versende einen Einladungslink. Empfänger unterzeichnen digital — der Prozess ist für sie vollständig kostenlos.

03

Ausüben & liquidieren

Die Steuer fällt erst bei der Ausübung oder dem Verkauf an — nicht beim Erhalt und nicht während des Vestings. In Deutschland greift die Steuerstundung nach §19a EStG, und bis zu 2.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei (§3 Nr. 39 EStG). Die virtuellen Anteile sind zudem übertragbar, sofern das Startup den Sekundärmarkt freischaltet.

Team-Silhouetten im Abendlicht auf einem Gipfel

Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung

Was bedeutet Vesting?

Vesting heißt, dass die Beteiligung nicht sofort vollständig gehört, sondern über einen Zeitraum — typischerweise vier Jahre — schrittweise verdient wird. So baut sich der Anteil auf, solange die Person an Bord bleibt. Den Vesting-Zeitraum legst du im Plan fest.

Was bedeutet Cliff?

Ein Cliff ist eine anfängliche Wartezeit — meist zwölf Monate —, in der noch nichts vestet. Verlässt die Person das Unternehmen vor dem Cliff, behält sie nichts; nach dem Cliff vestet der erste Block auf einmal, der Rest läuft danach schrittweise weiter.

Ist die Mitarbeiterbeteiligung über beel legal?

Ja. beel basiert auf einem rechtlich geprüften Beteiligungsmodell über Optionen auf virtuelle Anteile für Deutschland und Österreich, gemeinsam mit führenden Anwaltskanzleien entwickelt. Rechtlich ist das Genussrechtsmodell für Mitarbeiterbeteiligungen inzwischen sehr etabliert.

Brauche ich einen Notar?

Nein. Der gesamte Prozess ist digital — von der Plan-Erstellung über die Signatur bis zur Verwaltung. Ohne Papier, ohne Notar.

Wann zahlen Mitarbeitende Steuern?

Eine Besteuerung fällt erst bei Ausübung der Option oder Verkauf an — nicht beim Erhalt und nicht während des Vestings. In Deutschland greift die Steuerstundung nach §19a EStG, in Österreich nach §3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG; in Deutschland sind zudem bis zu 2.000 € pro Jahr steuerfrei (§3 Nr. 39 EStG).

Können Mitarbeitende früh liquidieren?

Grundsätzlich ja. Ausgeübte Optionen auf virtuelle Anteile sind übertragbar, sofern das ausgebende Startup den Sekundärmarkt freischaltet. Es besteht kein liquider oder garantierter Sekundärmarkt; eine Veräußerung ist unter Umständen nicht oder nur mit Verlust möglich.

Wen kann ich beteiligen?

Prinzipiell jede Person, deren Erfolg eng mit deinem Unternehmen verknüpft ist: Mitarbeitende, Berater, Freelancer, Influencer oder Geschäftspartner.

Was regelt § 19a EStG bei der Mitarbeiterbeteiligung?

Bei einer Beteiligung über beel erhalten Mitarbeitende Optionen auf virtuelle Anteile (Genussrechte). Bei Gewährung der Optionen liegt noch kein lohnsteuerlicher Zufluss vor — dieser entsteht erst bei Ausübung und dem daraus folgenden vergünstigten Bezug der Genussrechte. Erst dieser Bezug kann den Tatbestand des § 19a EStG erfüllen, der den geldwerten Vorteil zunächst steuerfrei stellt und die Besteuerung aufschiebt. Weil bei Gewährung noch kein unbesteuerter Arbeitslohn vorliegt, greifen die pauschalen Nachversteuerungsauslöser (Ablauf von 15 Jahren oder Ende des Arbeitsverhältnisses) hier zunächst nicht. Der Aufschub setzt unter anderem voraus, dass die Beteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn und unentgeltlich oder verbilligt gewährt wird (keine Entgeltumwandlung), keine Mitunternehmerschaft entsteht, die Gründung höchstens 20 Jahre zurückliegt und das Unternehmen die Schwellenwerte nicht überschreitet (Jahresumsatz 100 Mio. €, Bilanzsumme 86 Mio. €, 1.000 Mitarbeitende). Das ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was ist ein ESOP — und was ist der Unterschied zum VSOP?

Ein ESOP gibt Mitarbeitenden Optionen auf echte Anteile — mit Notar, Handelsregister und häufig Dry-Income-Risiko. Ein VSOP bildet diese Art der Beteiligung meist vertraglich auf rein wirtschaftlicher Ebene nach. Bei Mitarbeiterbeteiligungen über beel beteiligt ein Unternehmen Mitarbeiter über Optionen auf virtuelle Anteile (Eigenkapital-Genussrechte): wirtschaftlich wie echte Anteile, aber mehr als lediglich ein Vertrag, ohne Notartermin, mit Besteuerung erst bei Ausübung der Optionen — und übertragbar.

Was ist der Unterschied zwischen Phantom Shares und beel virtuellen Anteilen?

Phantom Shares sind rein vertragliche Ansprüche: Mitarbeitende werden bei Exit oder Dividende wirtschaftlich so gestellt, als hielten sie Anteile — übertragbar sind sie in der Regel nicht. beel virtuelle Anteile sind Eigenkapital-Genussrechte mit derselben wirtschaftlichen Wirkung, aber übertragbar, sofern das ausgebende Startup den Sekundärmarkt freischaltet.

Sind Mitarbeiterbeteiligungen steuerfrei?

Nicht vollständig, aber steuerlich begünstigt. Bei Optionen auf virtuelle Anteile über beel liegt bei Zuteilung noch kein Lohnzufluss vor — die Besteuerung setzt erst beim Bezug der Genussrechte durch Ausübung ein. Für diesen Bezug kann in Deutschland der Freibetrag von 2.000 € pro Jahr (§ 3 Nr. 39 EStG) genutzt werden; darüber hinaus schiebt § 19a EStG die Besteuerung des geldwerten Vorteils auf. In Österreich gelten eigene Regelungen. Das ersetzt keine steuerliche Beratung.

Bereit, dein Team zu beteiligen?

Erstelle eine Beteiligung mit Vesting und Cliff oder sprich zuerst mit einem Experten.

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