Beteilige dein Team — steueroptimiert und ohne Notar.
Gib Mitarbeitenden, Beratern oder Freelancern echte Beteiligung über Optionen auf virtuelle Anteile — mit Vesting und Cliff, steuerlich optimiert. Ausgeübte Optionen sind übertragbar, sofern das Startup den Sekundärmarkt freischaltet. Ohne Notar und ohne Dry-Income-Problem.

Virtuelle Anteile
Mitarbeiterbeteiligung über Optionen auf virtuelle Anteile
beel beteiligt dein Team über Optionen auf virtuelle Anteile — Eigenkapital-Genussrechte, die Mitarbeitende wirtschaftlich wie Gesellschafter stellen, aber ohne Notar, ohne Handelsregister-Eintrag und ohne Stimmrechte. Genau das macht eine steueroptimierte Beteiligung mit Vesting und Cliff erst möglich.
Steuer
Kein Dry Income
Die Steuer fällt erst bei Ausübung der Optionen oder Verkauf an — nicht beim Erhalt. Den Zeitpunkt der Ausübung wählst du selbst, ohne Notar; ab dann fällt nur Kapitalertragsteuer auf den Wertzuwachs an.
Deutschland
§19a-EStG-Stundung
Die Besteuerung wird nachgelagert; bis 2.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei.
Optional
Sekundärmarkt
Ausgeübte Optionen auf virtuelle Anteile sind übertragbar, sofern das ausgebende Startup den Sekundärmarkt freischaltet — kein garantierter Sekundärmarkt.
Die Möglichkeiten im Vergleich
beel versus ESOP, VSOP und Geschäftsanteile
| Unternehmensanteile | ESOP | VSOP | Optionen auf virtuelle Anteile | |
|---|---|---|---|---|
| Set-up | Notarieller Eintrag & Handelsregister | Notariell beurkundeter Vertrag | Vertrag mit Mitarbeitenden | Digitaler Vertrag, kein Notar |
| Steuern | Einkommensteuer (14–45 %) + 25 % Abgeltungsteuer auf Wertzuwachs — Dry Income | Einkommensteuer (14–45 %) bei Ausübung, danach Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs | Einkommensteuer (14–45 %) beim Exit | Steuer erst bei Ausübung (§19a EStG nutzbar), danach 25 % auf den Wertzuwachs; Zeitpunkt frei wählbar |
| Liquidität | Übertragbar nur per Notar | Nicht übertragbar | Nicht übertragbar | Übertragbar, sofern freigeschaltet |
| Rechte | Gesellschafterrechte | Nach Ausübung volle Gesellschafterrechte | Anteil an Exit-Erlösen | Beteiligung an Exit-, Liquidations- und Gewinnausschüttungen — ohne Stimmrechte |
So funktioniert es
In drei Schritten zur Mitarbeiterbeteiligung
Beteiligungen zu erstellen ist schnell und vollständig digital. Du legst die Regeln fest, dein Team unterzeichnet online — die Steuer fällt für deine Mitarbeiter erst an, wenn sie die Optionen auf angewachsene virtuelle Anteile tatsächlich ausüben.
Plan erstellen
Lege Vesting, Cliff und Dauer fest — mit rechtskonformen Vorlagen, optimiert für GmbHs und UGs.
Empfänger einladen
Versende einen Einladungslink. Empfänger unterzeichnen digital — der Prozess ist für sie vollständig kostenlos.
Ausüben & liquidieren
Die Steuer fällt erst bei der Ausübung oder dem Verkauf an — nicht beim Erhalt und nicht während des Vestings. In Deutschland greift die Steuerstundung nach §19a EStG, und bis zu 2.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei (§3 Nr. 39 EStG). Die virtuellen Anteile sind zudem übertragbar, sofern das Startup den Sekundärmarkt freischaltet.

Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung
Was bedeutet Vesting?
Was bedeutet Cliff?
Ist die Mitarbeiterbeteiligung über beel legal?
Brauche ich einen Notar?
Wann zahlen Mitarbeitende Steuern?
Können Mitarbeitende früh liquidieren?
Wen kann ich beteiligen?
Was regelt § 19a EStG bei der Mitarbeiterbeteiligung?
Was ist ein ESOP — und was ist der Unterschied zum VSOP?
Was ist der Unterschied zwischen Phantom Shares und beel virtuellen Anteilen?
Sind Mitarbeiterbeteiligungen steuerfrei?
Bereit, dein Team zu beteiligen?
Erstelle eine Beteiligung mit Vesting und Cliff oder sprich zuerst mit einem Experten.