Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Plattform Nutzer ("Nutzer-AGB") der Beel GmbH, Poststraße 3, 09648 Mittweida, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35247 ("Beel") regeln die Nutzung der Plattform app.tokenize.it ("Plattform") und für alle mit der Plattform zusammenhängenden Dienste (die Plattform, die im Zusammenhang mit Investments auf der Plattform bereitgestellten Dienste sowie Dienste im Zusammenhang mit der Syndikat-Funktion werden im Folgenden zusammengefasst als "Dienste" bezeichnet und die zugrundeliegende Vereinbarung, welche die Nutzer-AGB einbezieht, als "Vertrag").

Die Plattform stellt Investoren, die sich auf der Plattform registriert haben ("Investoren") und Unternehmen (z.B. Startups oder Mittelständler, zusammen "Unternehmen") die Dienste zur Verfügung und bietet den Investoren u.a. die Möglichkeit, über die Plattform in ein Unternehmen zu investieren und Investments (wie nachfolgend definiert) zu verwalten und über den Sekundärmarkt (wie nachfolgend definiert) zu handeln. Durch Beteiligungsprogramme der Unternehmen berechtigte Mitarbeiter, Berater, Freelancer, Geschäftspartner, Kunden oder Dritten ("Berechtigte") können im Rahmen von Beteiligungsprogrammen durch das Unternehmen gewährte Rechte über die Plattform verwalten.

Die Vermittlung von Investments (wie nachfolgend definiert) über die Plattform erfolgt gegebenenfalls über Beel als vertraglich gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach (wie nachfolgend definiert) in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Plattform stellt Nutzern außerdem eine Syndikat-Funktion (wie nachfolgend definiert) zur Verfügung. Über diese können Leads (wie nachfolgend definiert) anderen Nutzern Informationen über ihre vergangenen und/oder künftig beabsichtigten Beteiligungen an Unternehmen als Opportunitäten (wie nachfolgend definiert) entgeltlich zugänglich machen. Dies gilt unabhängig davon, ob die vergangenen oder beabsichtigten Investments über die Plattform oder anderweitig zustande gekommen sind oder voraussichtlich zustande kommen und ferner unabhängig davon, ob es sich um auf der Plattform registrierte oder sonstige Unternehmen handelt. Nutzer können die Syndikat-Funktion der Plattform unabhängig von den im Zusammenhang mit Investments erbrachten Diensten nutzen.

1. DEFINITIONEN

Die nachstehenden Begriffe haben in diesen Nutzer-AGB die ihnen hier zugewiesene Bedeutung:

(a) "Anlagevermittlung" meint die Vermittlung der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG, also das Zusammenführen von Unternehmen und Investor mit dem Ziel der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten.
(b) "Anlagevermittlungsvertrag" meint den zwischen dem Investor und dem Haftungsdach geschlossenen Vertrag, der die Vermittlung von Investmentverträgen und Erwerbsverträgen (wie nachfolgend definiert) über die Plattform zum Gegenstand hat und bei dessen Abschluss Beel als Stellvertreter des Haftungsdaches handelt.
(c) "Auslobungserklärung" meint eine verbindliche Auslobungserklärung des Unternehmens i.S.v. § 657 BGB, die auf der Webseite des Unternehmens oder über die Plattform abgegeben wird.
(d) "Blockchain" meint entweder die Ethereum oder Gnosis Blockchain.

(e) "Erwerbsvertrag" meint den einem Erwerb von Investorenrechten und/oder Investment Token über den Sekundärmarkt (wie nachfolgend definiert) zugrunde liegenden Vertrag zwischen einem Investor und einem anderen Investor.

(f) "Haftungsdach" meint die CONCEDUS GmbH, geschäftsansässig in Ostendtstrasse 100, 90482 Nürnberg, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Registernummer HRB 45003, ein Wertpapierinstitut, das u.a. über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG mit der Identifikationsnummer (ID) 10157094 verfügt.
(g) "Investment" meint das in der jeweiligen Investmentbeschreibung (wie nachfolgend definiert) und in den Investmentbedingungen (wie nachfolgend definiert) näher beschriebene Investment, insbesondere Investorenrechte (wie nachfolgend definiert), die durch Investment Token (wie nachfolgend definiert) repräsentiert werden und die auf Grundlage eines Investmentvertrags (wie nachfolgend definiert) einer Zuteilungsvereinbarung (wie nachfolgend definiert) und/oder einer Auslobungserklärung eingeräumt werden, einschließlich Investments über den Sekundärmarkt (wie nachfolgend definiert).
(h) "Investmentbedingungen" meint die von dem Unternehmen festgelegten Bedingungen eines Investments, die den Investoren über die Investmentbeschreibung (wie nachfolgend definiert) und vor Abschluss eines Investmentvertrags zur Verfügung gestellt werden und die für Nutzer über die Plattform und/oder die Webseite des Unternehmens abrufbar sind.
(i) "Investmentbeschreibung" meint die Seite auf der Plattform, auf welcher ein Investment und damit verbundene Investment Token (wie nachfolgend definiert) zum Erwerb angeboten werden und auf der weitere Informationen zu dem Investment und die jeweiligen Investmentbedingungen zur Verfügung stehen und auf der der Investor ein Angebot auf Abschluss eines Investmentvertrags (wie nachfolgend definiert) abgeben kann.
(j) "Investmentunterlagen" meint sämtliche Unterlagen, die dem Investor vor Abschluss eines Investmentvertrags (wie nachfolgend definiert) von einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Investmentbedingungen, und die über die Plattform und/oder die Webseite des Unternehmens abrufbar sind.
(k) "Investmentvertrag" meint den einem Investment zugrunde liegenden Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Investor über den Erwerb von Investorenrechten und/oder Investment Token.
(l) "Investment Token" meint jede Menge oder Bruchteile eines Tokens (wie nachfolgend definiert), welche die sich aus einem Investmentvertrag oder einer Zuteilungsvereinbarung (wie nachfolgend definiert) und/oder einer Auslobungserklärung ergebenden Investorenrechte sowie sonstige Rechte entsprechend der Investmentbeschreibung verkörpern und dokumentieren soll.
(m) "Investorenrechte" meint die Rechte, die einem Investor auf Grundlage eines Investmentvertrags oder einer Zuteilungsvereinbarung (wie nachfolgend definiert) und/oder einer Auslobungserklärung von dem Unternehmen eingeräumt werden; Einzelheiten zu den jeweiligen Investorenrechten ergeben sich aus der Investmentbeschreibung und den Investmentunterlagen oder einer Zuteilungsvereinbarung (wie nachfolgend definiert).

(n) "Lead" meint einen Nutzer, der über die Syndikat-Funktion einen Syndikat-Kanal eröffnet hat, in welchem er, jeweils nach Abschluss einer entsprechenden Syndikat-Vereinbarung, den Mitgliedern des Syndikat-Kanals Opportunitäten zugänglich macht.

(o) "Nutzer" (Sing.) meint entweder den Investor oder den Berechtigten, mit dem dieser Vertrag geschlossen wird; "Nutzer" (Pl.) meint sämtliche Investoren und Berechtigte, die die Plattform nutzen.

(p) "Opportunität" meint eine dem Nutzer von einem Lead über die Syndikat-Funktion zugänglich gemachte Information über die vergangene und/oder künftig beabsichtigte Beteiligung des Leads an einem bestimmten Unternehmen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Inhalt einer Opportunität ergeben sich aus der jeweiligen Syndikat-Vereinbarung.

(q) "Privatangebot" meint ein Angebot von Unternehmen für den Erwerb von Investorenrechten und/oder Investment Token ohne die Erbringung einer Anlagevermittlung oder sonstiger regulierter Dienstleistungen seitens Beel.

(r) "Sekundärmarkt" meint eine Funktionalität für einen P2P-Marktplatz für die auf der Plattform ausgegebenen Investment Token und ihnen entsprechenden Investorenrechte, die Beel Investoren über ihr Nutzerkonto (wie nachfolgend definiert) über die Plattform bereitstellt.

(s) "Syndikat-Bereich" meint den separaten Bereich der Plattform, über den die Syndikat-Funktion für Nutzer und Leads bereitgestellt wird. Der Zugang zum Syndikat-Bereich setzt voraus, dass die entsprechende Funktionalität bei Abschluss dieser Nutzer-AGB oder nachträglich auf der Plattform aktiviert wurde.

(t) "Syndikat-Funktion": meint die über den Syndikat-Bereich bereitgestellte Funktionalität der Plattform, über die Nutzer verfügbare Syndikat-Kanäle (inkl. Profile der jeweiligen Leads) durchstöbern und ihnen nach Maßgabe der entsprechenden Syndikat-Vereinbarungen beitreten können, um Zugang zu Opportunitäten zu erhalten.

(u) "Syndikat-Kanal" meint den individuellen Plattform-Bereich eines Leads, zu dem er Mitglieder einladen und aufnehmen und ihnen Opportunitäten zur Verfügung stellen kann.

(v) "Syndikat-Vereinbarung" meint die gesonderte Vereinbarung zwischen dem Lead und einem Nutzer, die die Bedingungen für den Zugang zu Opportunitäten über den Syndikat-Kanal des Leads sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten (insbesondere eine etwaige Erfolgsbeteiligung des Leads) regelt.

(w) "Token" meint den über die Plattform zu erwerbenden oder erworbenen Token auf der Blockchain, der in Bruchteile zwischen 0 und 1 (einschließlich) unterteilt werden kann, wobei der kleinste Bruchteil 0,000000000000000001 ist (18 Nachkommastellen).
(x) "Wallet" meint eine Software oder anderes System, mit dem der Investor die Investment Token verwahren und verwalten kann.
(y) "Zuteilungsvereinbarung" meint eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Mitarbeiter, Berater, Freelancern, Geschäftspartner, Kunden oder Dritten im Rahmen eines Beteiligungsprogramms über die Einräumung der Investorenrechte und Übertragung von Investment Token.

2. ANWENDUNGSBEREICH

2.1 Diese Nutzer-AGB gelten für alle Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Dienste und insbesondere für Geschäftsbeziehungen zwischen Beel und den Investoren im Zusammenhang mit Investments auf der Plattform, u.a. für die Nutzung der Plattform im Rahmen der Vermittlung von Investments in Unternehmen an Investoren durch Beel, dem Handel von Investments über den Sekundärmarkt, sowie der Bereitstellung der Syndikat-Funktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmen und Nutzern, insbesondere der Investmentvertrag oder eine Zuteilungsvereinbarung, sind nicht Gegenstand dieser Nutzer-AGB, sondern unterliegen gesonderten rechtlichen Regelungen (z.B. Investmentbedingungen, Zuteilungsvereinbarungen). Auch vertragliche Beziehungen zwischen Investoren, insbesondere der Erwerbsvertrag, sind nicht Gegenstand dieser Nutzer-AGB. Beel ist nicht Partei dieser Verträge und vermittelt lediglich den Abschluss und begleitet die Abwicklung von Investmentverträgen und/oder Erwerbsverträgen.

2.3 Beel wird im Hinblick auf die Anlagevermittlung ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler unter der Haftung des Haftungsdaches tätig (siehe auch Abschnitt 4). Daher gelten ergänzend etwaige über die Plattform zur Verfügung gestellten Vertrags- und Informationsunterlagen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Haftungsdachs, die den Investoren ggf. über die Plattform zur Verfügung gestellt werden. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Nutzer-AGB und den Vertrags- und Informationsunterlagen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Haftungsdaches haben diese Nutzer-AGB im Hinblick auf die Beziehung zwischen Beel und dem Investor Vorrang. Das Haftungsdach ist jedoch berechtigt, die sich aus den Vertrags- und Informationsunterlagen und den sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Haftungsdaches ergebenden Rechte direkt gegenüber den Investoren geltend zu machen.

2.4 Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn Beel im Einzelfall ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3. PLATTFORM UND GEGENSTAND DER DIENSTE

3.1 Über die Plattform bietet Beel Investoren u.a. die Möglichkeit, sich über Geschäftsmodelle von Unternehmen und Investments über die jeweilige Investmentbeschreibung zu informieren, durch den Abschluss von über die Plattform vermittelten Investmentverträgen nach Abschnitt 11 in ein Unternehmen zu investieren und die Investments durch den Abschluss von über den Sekundärmarkt vermittelten Erwerbsverträgen mit anderen Investoren nach Abschnitt 15 zu handeln. Berechtigte können die von einem Unternehmen über eine Zuteilungsvereinbarung eingeräumten Investorenrechte verwalten. Zudem bietet Beel über die Plattform nach Abschnitt 17 eine Syndikat-Funktion. Beel betreibt dabei die Plattform und räumt Nutzern die Möglichkeit ein, auf die Dienste zuzugreifen und diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Funktionalitäten und die sonstige Beschaffenheit der Dienste ergeben sich nur aus diesen Nutzer-AGB.

3.2 Im Rahmen der Dienste (jedoch nicht bei Bereitstellung der Syndikat-Funktion) leistet Beel gegebenenfalls Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung und vermittelt Investmentverträge und/oder Erwerbsverträge als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 3 Abs. 2 WpIG unter dem Haftungsdach (siehe Abschnitt 4). Beel ist es nicht gestattet, sich im Rahmen der Anlagevermittlung im Auftrag Dritter selbst Eigentum oder Besitz an Geldern oder Vermögensanlagen des Investors zu verschaffen. Die Funktion von Beel im Rahmen einer Anlagevermittlung beschränkt sich auf eine reine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler. Insbesondere erbringt Beel im Zusammenhang mit den Diensten gemäß dieser Nutzer-AGB keine Anlageberatungsleistungen und bietet über die Plattform keine Anlageempfehlungen, Steuer- oder Rechtsberatung an.

3.3 Im Rahmen von Privatangeboten erbringt Beel keine Anlagevermittlung oder sonstige regulierte Dienstleistungen, sondern stellt die Plattform als technischer Dienstleister für Unternehmen bereit. Gegenüber dem Investor und sonstigen Dritten ist das jeweilige Unternehmen in diesen Fällen selbst Betreiber der Plattform.

4. HAFTUNGSDACH UND VERTRAGLICH GEBUNDENER VERMITTLER

4.1 Das Haftungsdach ist ein Wertpapierinstitut, das u.a. über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Anlagevermittlung verfügt. Beel erbringt jegliche Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler des Haftungsdaches als Wertpapierinstitut nach § 3 Abs. 2 WpIG, d.h. für dessen Rechnung und unter dessen Haftung. Beel ist als vertraglich gebundener Vermittler im öffentlichen Register der vertraglich gebundenen Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BaFin eingetragen (Registernummer 80179598). Das Register kann unter https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/ abgerufen werden.

4.2 Als vertraglich gebundener Vermittler unterliegt eine Anlagevermittlung durch Beel gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Kommunikation mit Kundenbezug gemäß § 83 WpHG und Art. 74, 75 der Delegierten Verordnung EU/2017/565. Das bedeutet, dass die Gespräche und Kommunikationen mit Unternehmen und Investoren im Rahmen einer Anlagevermittlung aufgezeichnet werden. Der Investor erklärt sich hiermit einverstanden. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikationen kann auf Anfrage des Investors über einen Zeitraum von fünf Jahren und – sofern seitens der BaFin gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung gestellt werden.

4.3 Beel ist als vertraglich gebundener Vermittler verpflichtet, dem Haftungsdach jederzeit Einsicht in Geschäftsunterlagen zu gewähren, soweit dies aufsichtsrechtlich geboten ist. Außerdem hat Beel als vertraglich gebundener Vermittler dem Haftungsdach zur Sicherung von Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten ein umfassendes Weisungsrecht eingeräumt. Beel ist als vertraglich gebundener Vermittler verpflichtet, Prüfungen und Begehungen der Geschäftsräume durch die BaFin sowie durch die interne Revision des Haftungsdaches zu dulden und an diesen Prüfungen mitzuwirken.

4.4 Beel als vertraglich gebundener Vermittler und das Haftungsdach haben eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen, nach der Beel im Rahmen einer Anlagevermittlung als Stellvertreter des Haftungsdaches tätig wird. Beel ist bevollmächtigt, Anlagevermittlungsverträge im Namen des Haftungsdaches abzuschließen. Das Haftungsdach haftet gegenüber den Investoren und Unternehmen grundsätzlich für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der von dem Haftungsdach durch Beel erbrachten regulierten Tätigkeit der Anlagevermittlung stehen und die aufgrund einer Pflichtverletzung des vertraglich gebundenen Vermittlers Beel entstehen ("Haftungsübernahme"), wenn und soweit nicht etwaige Haftungsbeschränkungen aus diesen Nutzer-AGB oder aus den Kundeninformationen und allgemeinen Geschäftsbedingen des Haftungsdaches entgegenstehen. Leistungsstörungen aus den von Beel im Rahmen einer Anlagevermittlung vermittelten Geschäften und Tätigkeiten von Beel, die über die Vermittlungstätigkeit nach diesen Nutzer-AGB hinausgehen, sind nicht von der Haftungsübernahme durch das Haftungsdach erfasst.

4.5 Beel ist es nicht gestattet, sich im Rahmen einer Anlagevermittlung im Auftrag Dritter selbst Eigentum oder Besitz an Geldern oder Vermögensanlagen des Investors zu verschaffen. Die Funktion von Beel beschränkt sich auf eine reine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler.

5. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER PLATTFORM UND DER DIENSTE

5.1 Für die Nutzung der Dienste und den Abschluss von Investmentverträgen und/oder Erwerbsverträgen über die Plattform ist die erfolgreiche Registrierung auf der Plattform und Erstellung eines Kontos auf der Plattform ("Nutzerkonto") nach Abschnitt 6 und eine Wallet nach Abschnitt 14 erforderlich. Bei ausschließlicher Nutzung der Syndikat-Funktion (Abschnitt 17) ist eine Wallet zum Kontaktieren eines Unternehmens, das Gegenstand einer Opportunität ist, und zur Beteiligung an einem solchen Unternehmen nicht erforderlich.

5.2 Der Nutzer kann die Dienste webbasiert über einen Browser nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Dienste ist, dass der Nutzer über ein Endgerät verfügt, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

5.3 Der Nutzer muss das Endgerät, das für den Zugriff auf die Dienste verwendet wird, auf dem neuesten Stand halten und einen Antivirenschutz installiert haben.

6. REGISTRIERUNG, NUTZERKONTO, KYC-PROZESS

6.1 Die Registrierung erfordert die Einrichtung eines Nutzerkontos durch die Angabe von den im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten, z.B. eines selbstgewählten Passworts und einer gültigen E-Mail-Adresse und/oder die Verbindung einer Wallet nach Abschnitt 14. Die E-Mail-Adresse muss zur Kommunikation langfristig geeignet sein und bestätigt werden (double opt-in); insbesondere sogenannte Wegwerf-E-Mail-Adressen sind nicht zulässig. Die Erstellung des Nutzerkontos ist kostenfrei. Alle Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden.

6.2 Die Registrierung als Investor ist ausschließlich zulässig für unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (d.h. solche, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben) oder juristische Personen oder Personengesellschaften, welche sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht auf Veranlassung (d.h. im Interesse) eines Dritten, insbesondere nicht als Treuhänder, registrieren. Beel behält sich das Recht vor, Investoren aus bestimmten Ländern oder aus Compliance-Gründen ganz oder teilweise von der Nutzung der Plattform oder im Rahmen der Registrierung auszuschließen.

6.3 Die Registrierung des Investors und/oder die Nutzung des Sekundärmarkts setzt ggf. den erfolgreichen Abschluss des Identifizierungsverfahrens und der positiven Prüfung der gesetzlichen Anforderungen an geldwäscherechtliche Vorgaben (insbesondere Geldwäschegesetz) voraus (das Identifizierungsverfahren und die Überprüfung der geldwäscherechtlichen Vorgaben wird nachfolgend als "KYC-Prozess" bezeichnet). Der KYC-Prozess wird ggf. durch einen vom Haftungsdach (z.B. für das Produkt Crowdinvesting) oder von Beel (für alle anderen Produkte) beauftragten Dienstleister ("KYC-Provider", z.B. IDnow GmbH, München) durchgeführt und Beel leitet in einem solchen Falle alle dafür notwendigen Informationen des Investors an das Haftungsdach, im Rahmen einer Anlagevermittlung, oder das Unternehmen weiter oder das Unternehmen stellt diese Informationen dem Haftungsdach bzw. dem KYC-Provider direkt zur Verfügung.

6.4 Für eine erfolgreiche Registrierung und/oder die Nutzung des Sekundärmarkts ist die Freischaltung des Investors durch Beel erforderlich, die nach eigenem freien Ermessen von Beel erfolgt. Erst nach erfolgreichem Abschluss des KYC-Prozesses und Freischaltung durch Beel kann der Investor Investmentverträge und/oder Erwerbsverträge über die Plattform abschließen und Investment Token über die Plattform erwerben.

6.5 Nach der Beendigung des Vertrages kann sich ein Nutzer erneut auf der Plattform registrieren, es sei denn, der Vertrag wurde durch Beel gekündigt.

7. ANGEMESSENHEITSPRÜFUNG

7.1 Das Haftungsdach ist verpflichtet, im Rahmen einer Anlagevermittlung von den Investoren Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Investoren in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen sowie ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Investments für die Investoren beurteilen zu können. Erforderliche Informationen werden im Rahmen des Registrierungsprozesses oder eines einzelnen Investments durch Beel abgefragt.

7.2 Die persönlichen Umstände von Investoren werden im Rahmen des Registrierungsprozesses oder eines einzelnen Zeichnungsprozesses nur insoweit durch Beel abgefragt, wie dies im Rahmen einer Anlagevermittlung oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zu einem bestimmten Investment auszusprechen. Beel erbringt keine Anlageberatung.

7.3 Die Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen sind für den Investor freiwillig, ohne die Angaben können das Haftungsdach und Beel aber nicht beurteilen, ob die Investments für den Investor angemessen sind. Kommen das Haftungsdach und Beel im Rahmen der Angemessenheitsprüfung zu dem Ergebnis, dass die angebotenen Investments für den Investor nicht angemessen sind oder sein könnten, wird der Investor durch Beel darauf hingewiesen. Dabei handelt es sich um einen Warnhinweis, der Investor kann sich dennoch für ein Investment entscheiden.

8. BEREITSTELLUNG DER DIENSTE UND DER PLATTFORM

8.1 Das Recht des Nutzers, die Plattform und die für die Erbringung der Dienste eingesetzten Komponenten zu nutzen, ist auf die Dauer der Laufzeit des Vertrages beschränkt, widerruflich, nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.

8.2 Mit Ausnahme der Informationen über Investments (z.B. der Investmentvertrag und die Investmentbedingungen), über Opportunitäten und der Syndikat-Vereinbarung ist der gesamte Inhalt der Plattform und der Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Logo und alle Designs, Texte, Grafiken, Bilder, Informationen, Daten, Software, Tondateien, andere Dateien sowie deren Auswahl und Anordnung Eigentum von Beel, verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritten.

8.3 Der Nutzer erkennt an, dass alle Weiterentwicklungen, die von Beel zur Verfügung gestellt werden, alleiniges Eigentum von Beel oder Dritten sind, auch wenn sie auf Wünsche oder Fehlerberichte von Nutzern zurückgehen, und der Nutzer hieran keine Rechte hat. Sofern dies für den Nutzer nicht unzumutbar ist, behält sich Beel das Recht vor, die Dienste den Marktgegebenheiten anzupassen und die Dienste laufend zu verbessern, zu erweitern, zu ändern und ganz oder teilweise zu löschen.

8.4 Im Falle von Mängeln an den Diensten ist Beel berechtigt, eine aktualisierte Version der Dienste bereitzustellen.

8.5 Beel stellt die Dienste nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereit und schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Kalendermonat. Als „Verfügbarkeit" gilt die Möglichkeit des Nutzers, die Hauptfunktionen der Dienste (Abschnitt 3) zu nutzen. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen Verfügbarkeitszeit zur Gesamtzeit des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der nach Abschnitt 8.7 nicht einzurechnenden Zeiten.

8.6 Beel ist berechtigt, den Zugang zu den Diensten oder die Möglichkeit ihrer Nutzung vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken, soweit dies aus Gründen der Kapazität, der Sicherheit oder Integrität der Server erforderlich ist oder um technische Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten) durchzuführen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Bereitstellung der Dienste dienen. Planbare Wartungsarbeiten kündigt Beel, soweit zumutbar, vorab an und führt sie nach Möglichkeit während der Zeit nach 20:00 Uhr und vor 8:00 Uhr deutscher Zeit durch.

8.7. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit nach Abschnitt 8.5 bleiben Zeiten außer Betracht, in denen die Dienste aus einem der folgenden Gründe nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind:

a) angekündigte Wartungsarbeiten sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Integrität oder Kapazität erforderliche Wartungs- und Notfallmaßnahmen;

b) Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von Beel, insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder von durch Dritte betriebener Infrastruktur, insbesondere der Blockchain und der Smart Contracts (Abschnitt 16.6);

c) die Nutzung von Hard- oder Software, die nicht von Beel bereitgestellt oder anerkannt wurde, sowie die Nichteinhaltung der Anforderungen nach Abschnitt 5.2 und 5.3 durch den Nutzer;

d) Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers oder Dritter, die sich Zugriff auf die Dienste verschafft haben, einschließlich fehlerhafter Eingaben und der Nichtbefolgung angemessener Sicherheitsverfahren; und

e) kurzzeitige Unterbrechungen von jeweils weniger als fünf (5) Minuten Dauer.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Nutzers bleiben unberührt; für Schadensersatzansprüche gilt ausschließlich Abschnitt 20.

9. PFLICHTEN DES NUTZERS

9.1 Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Plattform sämtliche gemachten Angaben und Daten, auch im Rahmen der Angemessenheitsprüfung, stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen. Etwaige Änderungen der Daten des Nutzers sind Beel über das Nutzerkonto unverzüglich mitzuteilen.

9.2 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und gegen einen Zugriff durch Dritte mittels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zu sichern. Insbesondere darf der Nutzer die Zugangsdaten nicht unverschlüsselt speichern und hat ein Ausspähen bei der Eingabe der Zugangsdaten zu verhindern. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche über sein Nutzerkonto und/oder Verwendung seiner Registrierungsdaten ablaufenden Handlungen. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzerkontos bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend gegenüber Beel anzuzeigen und seine Zugangsdaten zu ändern.

9.3 Der Nutzer ist verpflichtet,
a) die Dienste nicht missbräuchlich und ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht des jeweiligen Lands, in dem die Dienste bereitgestellt oder genutzt werden, zu nutzen;
b) die Dienste nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu nutzen;
c) keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, technische Schutzmaßnahmen der Dienste zu umgehen und jede Form der unbefugten Nutzung der Dienste zu unterlassen, insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Dienste zu überwinden oder zu umgehen oder sie anderweitig auszuschalten, Computerprogramme zu verwenden, die das automatische Auslesen von Daten ermöglichen, sowie Viren, Würmer, Trojaner, Brute-Force-Angriffe, Spam oder Links, Programme oder Verfahren zu verwenden/einzusetzen und/oder zu verbreiten, die geeignet sind, Beel, das Haftungsdach, Unternehmen, die Dienste und/oder andere Nutzer zu schädigen;
d) alle notwendigen und angemessenen Schritte zu unternehmen, um Schäden durch die Nutzung der Dienste zu verhindern oder zu begrenzen;
e) die Dienste lediglich auf eigenen Namen und eigene Rechnung zu nutzen;
f) die Dienste nicht zur Geldwäsche oder für andere illegale Aktivitäten zu nutzen;
g) sich nicht an illegalen, insbesondere betrügerischen Aktivitäten zu beteiligen und diese nicht zu fördern;
h) keine Bots oder andere Formen der Automatisierung und/oder mehrere Konten bei der Nutzung der Dienste zu verwenden, nutzen oder betreiben;
i) die Dienste nicht zu modifizieren, anzupassen oder Reverse Engineering zu betreiben.

9.4 Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 9 kann zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung der Dienste, zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Einleitung zivil- und strafrechtlicher Verfahren sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche von Beel gegenüber dem Nutzer führen. Es steht Beel bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Dienste durch den Nutzer oder durch Dritte jeweils frei, Nutzer mit sofortiger Wirkung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.

10. INFORMATIONEN ÜBER INVESTMENTS

10.1 Der Investor hat die alleinige Verantwortung, sich alle für seine Entscheidung über ein Investment benötigten Informationen zu beschaffen und zu prüfen. Der Investor verpflichtet sich daher, sich vor dem Abschluss eines Investmentvertrags und/oder eines Erwerbsvertrags intensiv mit den Unterlagen, den Gegebenheiten und Risiken des Erwerbs des Investments auseinanderzusetzen. Die Plattform bietet dem Investor die Möglichkeit, sich über Unternehmen und die von diesen angebotenen Investments zu informieren. Die Informationen auf der Plattform richten sich ausschließlich an den gut informierten, erfahrenen und selbstbestimmten Investor. Der Investor entscheidet allein und in eigener Verantwortung über den Abschluss eines Investmentvertrags und/oder Erwerbsvertrags.

10.2 Die auf der Plattform bereitgestellten Informationen sind nicht zur Weitergabe in die bzw. innerhalb von Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verletzung dieser Weitergabebeschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.

10.3 Sämtliche Informationen auf der Plattform zu den einzelnen Investments werden von den Unternehmen bereitgestellt. Beel ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder wirtschaftliche Plausibilität dieser Informationen zu überprüfen oder für eine Berichtigung oder Aktualisierung dieser Informationen zu sorgen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ist ausschließlich das jeweilige Unternehmen verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch, sofern und soweit Beel auf der Plattform Angaben macht, die aus den jeweiligen Darstellungen, Informationen oder Unterlagen der Unternehmen übernommen worden sind, insbesondere von den Unternehmen ausgewiesene oder in Aussicht gestellte Erträge oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung des Investments.

11. INVESTMENT ÜBER DIE PLATTFORM

11.1 Das Angebot der Vermittlung von Investments über die Plattform, einschließlich des Sekundärmarkts, richtet sich nur an Investoren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich haben. Es richtet sich insbesondere nicht an Investoren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land haben, in dem die Vermittlung der Investments nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die Beel bzw. das Haftungsdach in dem Land, in dem der Investor seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verfügen.

11.2 Bei der Entscheidung zum Abschluss eines Investmentvertrags liegt die alleinige und volle Verantwortung zur Informationsbeschaffung und Prüfung bei dem Investor. Der Investor ist verpflichtet, vor der Zeichnung Unterlagen, Risiken und weiteren Gegebenheiten zu dem Investment intensiv durchzusehen (siehe Abschnitt 10).

11.3 Soweit in den jeweiligen Investmentbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für den Abschluss des Investmentvertrages die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Für ein Investment über die Plattform kann eine zeitliche Begrenzung bestehen, die für jedes Investment individuell ist ("Investitionsphase"). Das Unternehmen sowie Beel behalten sich das Recht vor, die zeitliche Begrenzung jederzeit beliebig zu verändern.
b) Veröffentlichung von Informationen zu Investments über die Investmentbeschreibung durch das Unternehmen stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Investmentvertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung an einen nicht näher bestimmten Personenkreis zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
c) Der Investor kann über die Plattform ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Investmentvertrags gegenüber dem jeweiligen Unternehmen abgeben, indem er am Ende des Investmentprozesses den Button "Jetzt kostenpflichtig investieren" bzw. "Invest now (with the obligation to pay)" oder ähnlich anklickt. Das Angebot erlischt spätestens mit dem jeweiligen Ende der Investitionsphase und bedeutet noch keinen Vertragsschluss.
d) Der Investmentvertrag kommt über die Plattform erst dann zustande, wenn das Unternehmen das Angebot des Investors auf Abschluss des Investmentvertrages annimmt. Eine möglicherweise von einem Unternehmen an den Investor automatisch versandte Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang des Angebots des Investors und stellt keine Annahme dieses Angebots dar. Die Annahme erfolgt nur durch Eintritt eines jeden der folgenden Ereignisse: (i) Zahlungsaufforderung des Unternehmens in Textform (z.B. per E-Mail oder Anzeige einer Benachrichtigung im Nutzerkonto) oder, im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats, durch Übersendung einer Vorabinformationsmitteilung zur Einziehung der SEPA-Lastschrift durch das Unternehmen oder durch den Einzug des Investmentbetrags selbst, (ii) Übertragung der jeweiligen Menge an Investment Token an die Wallet-Adresse des Investors nach Maßgabe von Abschnitt 11.3.e) oder (iii) ausdrückliche Bestätigung der Annahme des Angebots des Investors durch das Unternehmen in Textform (z.B. E-Mail), (lit. (i) bis (iii) jeweils einzeln und gemeinsam die "Annahmeerklärung(en)"). Die Annahmeerklärung ist in jedem Fall lit. (i) bis (iii) aufschiebend bedingt durch die fristgerechte Zahlung des Investmentbetrags nach Abschnitt 12. Die nicht fristgerechte Zahlung durch den Investor gilt als neues Angebot für den Abschluss eines Investmentvertrags, welches das Unternehmen durch eine der oben genannten Annahmeerklärungen annehmen kann.
e) Soweit nicht bereits zuvor erfolgt, übertragt das Unternehmen die jeweiligen Investment Token unverzüglich nach Zahlung des Investmentbetrags an die Adresse der Wallet des Investors. Der Investor ist dafür verantwortlich, eine gültige und ihm zugewiesene Wallet-Adresse anzugeben.
f) Vor Vertragsschluss ist das Unternehmen jederzeit berechtigt, das Angebot des Investors nach freiem Ermessen abzulehnen sowie die Veröffentlichungen zu Investments auf der Plattform zu entfernen.

Zur Klarstellung: Soweit die jeweils anwendbaren Bedingungen zum Investmentvertrag, die Investmentbedingungen oder etwaige Zusatzvereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Investor abweichende Regelungen zum Annahmemechanismus, zum Zustandekommen des Investmentvertrags oder zur Zahlung des Investmentbetrags enthalten, gehen diese Regelungen den Abschnitten 11.3 d), 11.3 e) und 12.1 dieser Nutzer-AGB vor.

11.4 Im Falle einer Anlagevermittlung gibt der Investor mit Angebot auf Abschluss eines Investmentvertrags und Bestätigung des Buttons "Jetzt kostenpflichtig investieren" bzw. "Invest now (with the obligation to pay)" oder ähnlich gleichzeitig ein Angebot auf den Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags gegenüber dem Haftungsdach ab. Ein Anlagevermittlungsvertrag mit dem Haftungsdach kommt nach Maßgabe der ggf. anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen des Haftungsdaches und Annahme des Haftungsdaches zustande. Bei der Annahme des Antrags auf Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags handelt Beel als Stellvertreter des Haftungsdaches. Beel unterrichtet den Investor bei Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags über dessen Einstufung als professioneller Kunde oder Privatkunde gemäß § 67 WpHG.

12. ZAHLUNG DES INVESTMENTBETRAGS

12.1 Der Investor verpflichtet sich entsprechend der Bestimmungen der Investmentbedingungen nach Zugang der jeweiligen Annahmeerklärung des Unternehmens beim Investor den von ihm auf der Plattform gewählten Investmentbetrag an das Unternehmen zu zahlen.

12.2 Beel nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und/oder vor und wickelt keine Zahlungen ab. Die Zahlungsabwicklung, auch über einen Smart Contract, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Investors. Weitere Einzelheiten zur Zahlungsabwicklung sind auf der Plattform und in den Verträgen und Investmentunterlagen festgelegt, die der Investor jeweils im Rahmen des Investmentprozesses bestätigt, und die ihm über den Kommunikationsbereich der Plattform und/oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

13. PLATTFORMGEBÜHREN UND VERMITTLUNGSPROVISION

13.1 Die Registrierung auf der Plattform, das Führen eines Nutzerkontos und die Nutzung der Plattform sind für den Investor kostenlos, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.

13.2 Eine etwaige Anlagevermittlung von Investmentverträgen durch Beel ist für den Investor ebenfalls kostenfrei, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.

Im Falle einer Anlagevermittlung für einen Investmentvertrag erhält das Haftungsdach von den jeweiligen Unternehmen leistungs- und umsatzabhängige Vergütungen ("Vermittlungsprovisionen"). Art und Höhe der Vermittlungsprovision für Investmentverträge bestimmt sich nach den mit den Unternehmen gesondert abgeschlossenen Verträgen.

13.3 Für die Anlagevermittlung von Erwerbsverträgen über den Sekundärmarkt erhält das Haftungsdach eine monatliche Pauschale von Beel. Für den Betrieb des Sekundärmarkts erhebt Beel von dem jeweiligen veräußernden Investor eine auf der Plattform ausgewiesene Transaktionsgebühr, die automatisch von dem Erwerbspreis (wie nachfolgend definiert) abgezogen und an Beel abgeführt wird ("Transaktionsgebühr"). Die Investoren zahlen für die Anlagevermittlung von Erwerbsverträgen keine zusätzliche Vergütung an das Haftungsdach.

13.4 Die tatsächlichen Vergütungen werden im jeweiligen Einzelfall in geeigneter Weise auf der Plattform von Beel ausgewiesen und bekanntgegeben. Weitere Einzelheiten zu den Vergütungen werden auf Nachfrage des Investors von Beel übermittelt. Darüber hinaus kann Beel von den Unternehmen eine einmalige Gebühr für die Einstellung oder den Abschluss von Investments auf der Plattform sowie Gebühren für die laufende Betreuung, den Plattform-Betrieb und/oder die Vermarktung von Investments erhalten ("Plattformgebühren").

13.5 Der Investor ist damit einverstanden, dass sowohl Beel als auch das Haftungsdach die jeweils an sie geleisteten umsatzabhängigen Vergütungen einbehalten, solange die Annahme von Zahlungen und/oder Vergütungen in einem gesetzlich zugelassenen Rahmen geschehen. Der Investor ist auch damit einverstanden, dass die Vergütungen bei Beel und/oder dem Haftungsdach verbleiben sollen und abweichend von der gesetzlichen Regelung der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB und § 384 HGB) nicht an den Investor herauszugeben sind.

13.6 Änderungen des Investmentbetrags und/oder eines Erwerbspreises (wie nachfolgend definiert) und eine Beendigung oder Unwirksamkeit des Investmentvertrags und/oder eines Erwerbsvertrags berühren den Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, Plattformgebühren, Transaktionsgebühren oder sonstige Gebühren für die Nutzung der Dienste nicht und der Investor kann aus den vorgenannten Gründen weder eine Rückzahlung der Vermittlungsprovision und Plattformgebühren noch eine Rückübertragung der Plattformgebühren, Transaktionsgebühren oder sonstigen Gebühren verlangen.

14. WALLET

14.1 Zur Nutzung der Plattform und insbesondere zum Erwerb, Halten und Übertragen von Investment Token ist eine mit der Plattform kompatible Blockchain-Wallet erforderlich. Bei der Registrierung werden für den Nutzer automatisch eine kostenfreie Wallet auf Basis der Open-Source-Technologie der Safe Labs GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin ("Safe Labs") ("Safe-Wallet") sowie eine kostenfreie Wallet des Anbieters Horkos, Inc. d/b/a Privy, 228 Park Avenue South, PMB 67932, New York NY 10003 ("Privy") ("Privy-Wallet") eingerichtet. Die Investment Token werden in der Safe-Wallet gehalten. Eine Verfügung aus der Safe-Wallet erfordert zwei Signaturen: (i) eine erste Signatur, die der Nutzer über die Privy-Wallet erzeugt, und (ii) eine zweite Signatur, die nur unter Verwendung eines nur dem Nutzer bekannten Einmalcodes erzeugt werden kann. Die zur Erzeugung der zweiten Signatur erforderlichen Daten werden ausschließlich verschlüsselt gespeichert; Beel kann die zweite Signatur ohne den Einmalcode des Nutzers nicht erzeugen und hat keinen Zugriff auf die Investment Token oder sonstige Kryptowerte.

14.2 Der Nutzer kann nachträglich jederzeit weitere Signierschlüssel, z.B. in Form von Blockchain-Wallets von Drittanbietern, hinzufügen oder bestehende entfernen. Die Verfügungsbefugnis der in der Wallet verwahrten Investment Token liegt ausschließlich bei dem Nutzer und der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Verwahrung der Investment Token in der Wallet. Beel, Safe Labs, Privy und die Tangany GmbH, Brienner Straße 53, 80333 München ("Tangany"), haben keinen Zugriff auf den Inhalt der Wallet, können nicht eigenmächtig über den Inhalt der Wallet verfügen und agieren nicht als Verwahrer der Investment Token oder sonstiger Kryptowerte.

14.3 Der Nutzer stellt sicher, dass er die genutzte Wallet, zugehörige Passwörter und Zugangsdaten, Private Keys sowie etwaige Wiederherstellungskennungen (Seeds) (zusammen und einzeln die "Wallet-Zugangsdaten"), vertraulich behandelt und die Wallet-Zugangsdaten, soweit er auf sie Zugriff hat, gegen Zugriff durch Dritte mittels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen gesichert sind. Dem Nutzer ist bekannt, dass jede Person, die Zugriff auf Wallet-Zugangsdaten hat, die Wallet unter seinem Namen missbräuchlich nutzen kann. Der Nutzer gewährleistet, dass es Dritten nicht ermöglicht wird, die Wallet-Zugangsdaten zu verwenden. Insbesondere hat der Nutzer zum Schutz der Wallet-Zugangsdaten diese nicht ungesichert zu speichern und ein Ausspähen bei der Eingabe der Wallet-Zugangsdaten zu verhindern. Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person Kenntnis von den Wallet-Zugangsdaten hat oder hat der Nutzer einen entsprechenden Verdacht, muss er die betroffenen Wallet-Zugangsdaten, soweit es ihm möglich ist, maßgeblich wenn es sich um ein Passwort handelt, unverzüglich ändern.

14.4 Der Nutzer ist verpflichtet, von ihm ggf. genutzte Wallets von Dritten in einem sicheren, voll funktionsfähigen und gültigen Zustand zu erhalten.

14.5 Dem Nutzer ist bekannt, dass er für die Kontrolle über seine Wallet allein verantwortlich ist und der Verlust der Kontrolle über die Wallet dazu führen kann, dass er über die Investment Token nicht mehr verfügen kann.

14.6 Für die zugrunde liegende Technologie und der Infrastruktur der automatisch erstellten Wallet gelten zusätzlich die Bedingungen (https://app.safe.global/terms) und Datenschutzrichtlinien (https://app.safe.global/privacy) der Safe Labs und Tangany (https://tangany.com/de/rechtliche-informationen-dokumente) sowie die Endnutzerbedingungen (https://www.privy.io/user-terms-of-service) und Datenschutzrichtlinien (https://www.privy.io/privacy-policy) von Privy, auf die hiermit verwiesen wird.

14.7 Für die Verwahrung der Investment Token durch Dritte gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

14.8 Verliert der Nutzer den Zugang zu seiner Wallet, steht eine Wiederherstellungsfunktion zur Verfügung, die von Tangany als reguliertem Dienstleister bereitgestellt wird. Eine Wiederherstellung wird erst nach Ablauf einer auf der Plattform ausgewiesenen Frist wirksam. Der Nutzer kann jeder von ihm nicht selbst veranlassten Wiederherstellung innerhalb dieser Frist widersprechen; weder Beel noch Tangany können eine Wiederherstellung gegen einen solchen Widerspruch durchführen oder den Widerspruch verhindern.

15. HANDELBARKEIT, SEKUNDÄRMARKT

15.1 Handelbarkeit und Übertragbarkeit. Beel gibt keinerlei Garantie oder Gewährleistung für eine Handelbarkeit der über die Plattform erworbenen Investment Token. Die auf Grundlage des Investmentvertrages gewährten Investorenrechte können nur nach Maßgabe der Investmentbedingungen übertragen werden.

15.2 Sekundärmarkt und Sekundärmarktangebote. Investorenrechte und die entsprechenden Investment Token sind nur handelbar, wenn das jeweilige Unternehmen, welches die Investment Token über die Plattform ausgegeben und die Investorenrechte aufgrund eines Investmentvertrags eingeräumt hat, in den Plattformeinstellungen die Handelbarkeit der Investment Token über den Sekundärmarkt aktiviert hat. Für den Sekundärmarkt freigeschaltete Investoren können über den Sekundärmarkt verbindliche Angebote zum Erwerb und/oder zur Veräußerung von solchen Investment Token und Investorenrechte abgeben.

a) Freischaltung für den Sekundärmarkt. Für die Freischaltung des Investors für den Sekundärmarkt muss der Investor über die Plattform Angaben zu seinem rechtlichen Status als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) machen und ggf. einen KYC-Prozess nach Abschnitt 6.3 und eine Angemessenheitsprüfung nach Abschnitt 7 durchführen.  

b) Angebotsinhalt. Ein Angebot zum Erwerb und/oder zur Veräußerung von Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte muss jeweils folgende Angaben enthalten: i) die Art und die Anzahl an Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte, die der Investor veräußern oder erwerben möchte; und ii) den Preis in EUR pro Investment Token, zu dem der Investor zum Erwerb bzw. zu dem er zur Veräußerung bereit ist ("Erwerbspreis"). Optional kann ein Angebot auch die Dauer enthalten, für die der Investor sich an sein Angebot binden will ("Angebotsdauer"). Ein Angebot zum Erwerb und/oder zur Veräußerung von Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte beinhaltet auch ein Angebot zur Übertragung bzw. Übernahme des Investmentvertrags, durch den die entsprechenden Investorenrechte eingeräumt werden, nach Abschnitt 15.5.

c) Verbindlichkeit der Angebote, Angebotsrücknahme und Angebotsdauer. Solche Angebote sind verbindliche Angebote an einen unbestimmten Personenkreis ("offerta ad incertas personas"). Der Investor kann ein Angebot durch einen Klick auf den Button "Stornieren" (oder ähnlich), den er über die Übersicht seiner eigenen Angebote für das entsprechende Angebot anklicken kann, vor der Annahme durch einen anderen Investor und, sofern vorhanden, vor Ablauf der Angebotsdauer jederzeit zurückziehen ("Angebotsrücknahme"). Ein Angebot erlischt spätestens mit dem jeweiligen Ablauf der Angebotsdauer, sofern diese initial festgelegt wurde.

d) Anzeige von Angeboten. Aktive Angebote eines Investors werden anderen Investoren auf dem Sekundärmarkt angezeigt.

e) Sekundärmarktzahlungen. Zahlungen von Erwerbspreisen über den Sekundärmarkt erfolgen in EURe. Die Übertragung von EURe auf die Wallet des Investors erfolgt über den externen Dienstleister Monerium efh., Bjargargotu 1, 102 Reykjavík, Island ("Monerium") und außerhalb der Plattform. Dafür gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Monerium. Die Zahlungsentgegennahme und -abwicklung, auch über den Smart Contract, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Investoren.

15.3 Veräußerungsangebot und Annahme des Veräußerungsangebots.

a) Abgabe eines Veräußerungsangebots. Für die Erstellung eines Angebots zur Veräußerung von Investment Token mitsamt der entsprechenden Investorenrechte über den Sekundärmarkt muss der Investor eine entsprechende Angebotsmaske ausfüllen, die die Angaben nach Abschnitt 15.2 b) beinhaltet. Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Veräußerung von Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte wird dem Investor eine Übersicht des Angebotsformulars sowie die nach Abschnitt 13.2 anfallende und in der Plattform ausgewiesene Transaktionsgebühr angezeigt. Mit einem Klick auf den Button "Verbindlichen Verkaufsauftrag erstellen" (oder ähnlich) gibt der Investor ein bis zum Ablauf der Angebotsdauer verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Erwerbsvertrags ab ("Veräußerungsangebot"). Das Veräußerungsangebot beinhaltet auch das Angebot zur Übertragung des Investmentvertrags, durch den die entsprechenden Investorenrechte eingeräumt werden, im Wege einer Vertragsübernahme auf den Erwerber nach Abschnitt 15.5.

Das Veräußerungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingungen der Zahlung des Erwerbspreises nach Abschnitt 15.3 c) nach der Annahme des Veräußerungsangebots.

Das Einstellen eines Veräußerungsangebots auf dem Sekundärmarkt setzt voraus, dass der Investor die entsprechende Anzahl an Investment Token in seiner Wallet hat. Mit der Veröffentlichung eines Veräußerungsangebots "sperrt" der Investor die entsprechende Anzahl an Investment Token in seiner Wallet und sie ist für den Investor, etwa für die Annahme vom Erwerbsangeboten, nicht mehr verfügbar. Der Investor kann die entsprechende Anzahl an Investment Token durch eine Angebotsrücknahme nach Abschnitt 15.2 c) vor dem Zustandekommen eines Erwerbsvertrags wieder "entsperren" und freigeben.

Durch die Abgabe eines Veräußerungsangebots gibt der Investor auch ein Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrags über die Nutzung des Sekundärmarktes für die konkrete Veräußerung ab. Beel nimmt das Angebot durch Veröffentlichung des Veräußerungsangebots auf dem Sekundärmarkt an.

b) Annahme eines Veräußerungsangebots. Hat ein Investor Interesse an einem Veräußerungsangebot eines anderen Investors, kann der Investor dieses Veräußerungsangebot durch Anklicken des Buttons "Kaufe" (oder ähnlich) genauer betrachten, wobei ihm die zugehörigen Investmentunterlagen und weitere Informationen über das Investment bereitgestellt werden. Möchte der an dem Veräußerungsangebot interessierte Investor das Veräußerungsangebot annehmen, wählt er zunächst in einer Eingabemaske aus, welche Anzahl an Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte er bzw. zu welchem Erwerbspreis in EUR er diese erwerben möchte. Anschließend wird dem Investor eine Übersicht des von ihm beabsichtigten Erwerbs mitsamt der Investmentbedingungen angezeigt. Ist der angegebene rechtliche Status des erwerbenden Investors "Verbraucher" und der des veräußernden Investors "Unternehmer", wird der erwerbende Investor auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB, da der Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, hingewiesen. Ist der angegebene rechtliche Status des erwerbenden Investors und des veräußernden Investors "Verbraucher", wird der   erwerbende Investor drauf hingewiesen, dass keine Verbraucherschutzrechte, insbesondere kein Widerrufsrecht bestehen. Ist der Investor mit den Angebotsbedingungen einverstanden, kann er das Veräußerungsangebot durch einen Klick auf den Button "Jetzt kaufen" (oder ähnlich) verbindlich annehmen. Die Annahme eines Veräußerungsangebots beinhaltet auch die Annahme des Angebots zur Übertragung des Investmentvertrags nach Abschnitt 15.5 im Wege der Vertragsübernahme.

Mit dem Klicken des Buttons "Jetzt kaufen" (oder ähnlich) durch den erwerbenden Investor wird das Veräußerungsangebot in Höhe der verkauften Investment Token mitsamt der entsprechenden Investorenrechten aus der Sekundärmarktansicht für andere Investoren entfernt, so dass es von keinem anderen Investor mehr angenommen werden kann.

Die erfolgreiche Annahme eines Veräußerungsangebots und das Zustandekommen eines Erwerbsvertrags setzt eine mindestens dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in der Wallet des erwerbenden Investors voraus. Mit Klick auf den Button "Jetzt kaufen" (oder ähnlich) gibt der erwerbende Investor eine dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in seiner Wallet für die Zahlung des Erwerbspreises nach Abschnitt 15.3 c) frei. Ist keine oder keine für die Zahlung des Erwerbspreises ausreichende Anzahl an EURe in der Wallet des erwerbenden Investors vorhanden, kann der erwerbende Investor ein Veräußerungsangebot nicht annehmen.

c) Zahlung des Erwerbspreises. Wenn und sobald eine mindestens dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in der Wallet des erwerbenden Investors vorhanden ist, führt der erwerbende Investor mit Klick auf den Button "Jetzt kaufen" (oder ähnlich) und der Annahme des Veräußerungsangebots eine Transaktion aus, mit der die dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe von der Wallet Adresse des erwerbenden Investors an die Wallet Adresse des veräußernden Investor und die "gesperrte" Anzahl an Investment Token von der Wallet Adresse des veräußernden Investors an die Wallet Adresse des erwerbenden Investors übertragen werden. Die Zahlung von Erwerbspreisen durch die Übertragung von EURe und/oder die Übertragung von Investment Token erfolgt zwischen den jeweiligen Wallet Adressen der Investoren. Beel nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und/oder vor und wickelt keine Zahlungen ab.

15.4 Erwerbsangebot und Annahme des Erwerbsangebots.

a) Erwerbsangebot. Für die Erstellung eines Angebots für den Erwerb von Investment Token mitsamt der entsprechenden Investorenrechte über den Sekundärmarkt muss der Investor eine entsprechende Angebotsmaske ausfüllen, die die Angaben nach Abschnitt 15.2 b) beinhaltet. Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots für den Erwerb von Investment Token mitsamt entsprechender Investorenrechte wird dem Investor eine Übersicht des Angebotsformulars und des von ihm beabsichtigten Erwerbs mitsamt der Investmentbedingungen angezeigt. Hat der Investor seinen rechtlichen Status als Verbraucher angegeben, wird er außerdem drauf hinwiesen, dass, wenn sein Angebot durch einen Investor mit dem angegebenen, rechtlichen Status "Unternehmer" angenommen wird, kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht, da der Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, und wenn sein Angebot durch einen Investor mit dem angegebenen, rechtlichen Status "Verbraucher" angenommen wird, keine Verbraucherschutzrechte, insbesondere kein Widerrufsrecht, bestehen. Mit einem Klick auf den Button "Verbindlichen Kaufauftrag erstellen" (oder ähnlich) gibt der Investor ein bis zum Ablauf der ggf. festgelegten Angebotsdauer verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Erwerbsvertrags ab ("Erwerbsangebot"). Das Erwerbsangebot beinhaltet auch das Angebot zur Übernahme des Investmentvertrags, durch den die entsprechenden Investorenrechte eingeräumt werden, im Wege einer Vertragsübernahme von einem veräußernden Investor nach Abschnitt 15.5.  

Das erfolgreiche Erstellen eines Erwerbsangebots setzt eine mindestens dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in der Wallet des erwerbenden Investors voraus. Mit Klick auf den Button " Verbindlichen Kaufauftrag erstellen" (oder ähnlich) gibt der erwerbende Investor eine dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in seiner Wallet für die Zahlung des Erwerbspreises nach Abschnitt 15.4 c) frei. Ist in der Wallet des erwerbenden Investors nicht eine mindestens dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe vorhanden, wird er dazu aufgefordert. die entsprechende Anzahl an EUR auf seine Wallet zu übertragen. Ist eine mindestens dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in der Wallet des erwerbenden Investors nicht vorhanden, kann das Erwerbsangebot nicht erstellt werden.

Mit der Veröffentlichung eines Erwerbsangebots "sperrt" der erwerbende Investor die dem Erwerbspreis entsprechende Anzahl an EURe in seiner Wallet und sie ist für den Investor, etwa für die Annahme von Veräußerungsangeboten, nicht mehr verfügbar. Der erwerbende Investor kann die EURe mit einer Angebotsrücknahme nach Abschnitt 15.2 c) vor dem Zustandekommen eines Erwerbsvertrags "entsperren" und wieder freigegeben.

Durch die Abgabe eines Erwerbsangebots gibt der erwerbende Investor auch ein Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrags über die Nutzung des Sekundärmarktes für den konkreten Erwerb ab. Beel nimmt das Angebot durch Veröffentlichung des Erwerbsangebots auf dem Sekundärmarkt an.

b) Annahme des Erwerbsangebots. Findet ein Investor ein ihn interessierendes Erwerbsangebot eines anderen Investors, kann der Investor dieses Erwerbsangebot durch Anklicken des Links "Verkaufe" genauer betrachten, wobei ihm eine Übersicht des Erwerbsangebots sowie die nach Abschnitt 13 in der Plattform ausgewiesene anfallende Transaktionsgebühr und ein Hinweis auf die Übertragung des Investmentvertrags nach Abschnitt 15.5 auf den Erwerber angezeigt werden. Ist der Investor damit einverstanden, kann er durch einen Klick auf den Button "Jetzt verkaufen" (oder ähnlich) das Erwerbsangebot verbindlich annehmen. Die Annahme eines Erwerbsangebots beinhaltet auch die Annahme des Angebots zur Übernahme des Investmentvertrags durch den die entsprechenden Investorenrechte eingeräumt werden, im Wege einer Vertragsübernahme durch den erwerbenden Investor nach Abschnitt 15.5.

Mit einem Klick auf den Button "Jetzt verkaufen" (oder ähnlich) kommt ein Erwerbsvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber zustande. Die erfolgreiche Annahme eines Erwerbsangebots durch den Investor setzt eine mindestens dem Erwerbsangebot entsprechende Anzahl der entsprechenden Investment Token in der Wallet des Investors voraus.

Mit dem Klicken des Buttons "Jetzt verkaufen" (oder ähnlich) durch den veräußernden Investor wird das Erwerbsangebot in Höhe der erworbenen Investment Token mitsamt der entsprechenden Investorenrechte aus dem Sekundärmarkt entfernt, so dass es von keinem anderen Investor mehr angenommen werden kann.

c) Zahlung des Erwerbspreises. Mit Klick auf den Button "Jetzt verkaufen" (oder ähnlich) und der Annahme des Erwerbsangebots führt der veräußernde Investor eine Transaktion aus, mit der die "gesperrten" EURe von der Wallet Adresse des erwerbsinteressierten Investors an die Wallet Adresse des veräußernden Investors und die entsprechende Anzahl an Investment Token von der Wallet Adresse des veräußernden Investors an die Wallet Adresse des erwerbsinteressierten Investors übertragen wird. Die Zahlung von Erwerbspreisen durch die Übertragung von EURe und/oder die Übertragung von Investment Token erfolgt zwischen den jeweiligen Wallet Adressen der Investoren. Beel nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und/oder vor und wickelt keine Zahlungen ab.

15.5 Vertragsübernahme. Das jeweilige Unternehmen, dass die Investment Token über die Plattform ausgegeben hat, erklärt seine Zustimmung zu der Übernahme des Investmentvertrags von einem veräußernden Investor durch einen erwerbenden Investor  bei Abschluss eines Erwerbsvertrags über den Sekundärmarkt mit der Aktivierung der Handelbarkeit über den Sekundärmarkt für die jeweiligen Investment Token. Mit dem Zustandekommen eines Erwerbsvertrags werden sämtliche Rechte und Pflichten aus dem zugrundeliegenden Investmentvertrag im Wege einer Vertragsübernahme von dem veräußernden Investor auf den erwerbenden Investor übertragen, insbesondere die durch die Investment Token repräsentierten Investorenrechte, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen aus den Investmentbedingungen  (z. B. Lock-ups, Transfervoraussetzungen, Investorenzielgruppen).

15.6 Anlagevermittlung und Vermittlungsprovision. Im Falle einer Anlagevermittlung gibt der Investor mit dem Angebot auf Abschluss eines Erwerbvertrags bzw. der Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Erwerbsvertrags und damit mit der Bestätigung des Buttons "Verbindlichen Verkaufsauftrag erstellen" (oder ähnlich) bzw. des Buttons " Verbindlichen Kaufauftrag erstellen" (oder ähnlich) bzw. des Buttons "Jetzt verkaufen" (oder ähnlich) bzw. des Buttons " Jetzt kaufen" (oder ähnlich) gleichzeitig ein Angebot auf den Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags gegenüber dem Haftungsdach ab. Ein Anlagevermittlungsvertrag mit dem Haftungsdach kommt nach Maßgabe der anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen des Haftungsdaches und Annahme des Haftungsdaches zustande. Bei der Annahme des Antrags auf Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags handelt Beel als Stellvertreter des Haftungsdaches. Beel erbringt jegliche Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler des Haftungsdaches als Wertpapierinstitut nach § 3 Abs. 2 WpIG, d.h. für dessen Rechnung und unter dessen Haftung, nach Abschnitt 4. Beel unterrichtet den Investor bei Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrags über dessen Einstufung als professioneller Kunde oder Privatkunde gemäß § 67 WpHG.

15.7 Erwerbsbestätigung. Kommt ein Erwerbsvertrag zustande, erhält der erwerbende Investor eine Transaktionsbestätigung sowie die jeweiligen Investmentdokumente über sein Nutzerkonto, der veräußernde Investor erhält eine Transaktionsbestätigung über sein Nutzerkonto.

15.8 Abschluss von Erwerbsverträgen über den Sekundärmarkt. Bei der Entscheidung zum Abschluss eines Erwerbsvertrags liegt die alleinige und volle Verantwortung zur Informationsbeschaffung und Prüfung bei dem erwerbenden Investor. Der erwerbende Investor ist verpflichtet, vor der Zeichnung Unterlagen, Risiken und weiteren Gegebenheiten zu dem Investment intensiv durchzusehen (siehe Abschnitt 10).

15.9 Marktverhaltensregeln. Investoren sind zu lauteren Marktverhaltensweisen verpflichtet. Untersagt sind insbesondere Schein- und Eigenhandelsgeschäfte („Wash Trades“), Layering/Spoofing, irreführende oder unvollständige Angaben, Absprachen zur künstlichen Preisbildung sowie die Verbreitung nicht-öffentlicher Informationen. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt kann zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung des Sekundärmarkts oder anderer Dienste, zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Einleitung zivil- und strafrechtlicher Verfahren sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche von Beel gegenüber dem Investor führen. Es steht Beel bei Verdacht eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt durch den Investor frei, den Investor mit sofortiger Wirkung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung des Sekundärmarkts auszuschließen. Beel behält sich das Recht vor, ist aber nicht dazu verpflichtet, Angebote zu prüfen, zu sperren oder zu löschen.

15.10 Aussetzung. Beel kann die Sekundärmarktfunktion jederzeit im eigenen Ermessen zeitweise oder vorübergehend aussetzen, oder Transaktionsflüsse einschränken, insbesondere wenn (i) technische Störungen, oder (ii) begründete rechtliche Risiken vorliegen.

16. HINWEISE ZU INVESTMENT TOKEN UND SMART CONTRACTS

16.1 Beel stellt die Smart Contracts für die Nutzung durch die Investoren im Einklang mit diesen Nutzer-AGB zur Verfügung. Weitergehende Verpflichtungen und Verantwortungen im Hinblick auf die Übertragung von Investment Token und/oder Kryptowerten werden von Beel nicht übernommen. Die Smart Contracts stellen ggf. die technische Grundlage für die Übertragung von Kryptowerten zur Zahlung eines Investmentbetrags und/oder für die Übertragung von Investment Token eines veräußernden Investors an einen erwerbenden Investor und/oder für die Übertragung von EURe zur Zahlung des Erwerbspreises von einem erwerbenden Investor an einen veräußernden Investor und/oder für die Zahlung von Investmenterlösen und/oder für die Zahlung einer vereinbarten Erfolgsbeteiligung eines Nutzers an einen Lead nach Maßgabe der jeweiligen Syndikat-Vereinbarung (vgl. Syndikat-Funktion Abschnitt 17) dar. Die Übertragung der Investment Token und/oder Kryptowerte an die Wallet-Adresse wird durch den Smart Contract im Auftrag und in Verantwortung des jeweiligen Investors ausgeführt, sobald der Investor die Übertragung freigegeben hat. Beel hat vor, während und nach der Übertragung von Investment Token und/oder Kryptowerten keinerlei Zugriff, insbesondere keinen schreibenden Zugriff, auf Investment Token, Kryptowerte oder die Wallets von Investoren. Beel selbst führt die Übertragung der Investment Token und/oder Kryptowerten nicht durch und ist auch nicht dazu verpflichtet.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass nach der Übertragung des Investment Token und/oder der Kryptowerte die Verantwortlichkeit für die Nutzung der Investment Token und/oder der Kryptowerte allein bei ihm liegt. Der Nutzer muss sich selbst darüber informieren, wie der Investment Token von seiner Wallet auf die Wallet Dritter übertragen und wie der Investment Token und/oder die Kryptowerte gegen Verlust und Diebstahl gesichert werden können. Beel haftet nicht für Fehler des Nutzers im Hinblick auf die Übertragung des Investment Token und/oder der Kryptowerte (z.B. falsch eingetippte Wallet-Adresse) und/oder Verlust oder Diebstahl des Investment Token und/oder der Kryptowerte aus der Wallet des Nutzers.

16.2 Der Nutzer ist sich bewusst, dass er nach der Übertragung des Investment Token und/oder der Kryptowerte die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung des Investment Token und/oder der Kryptowerte hat. Vor diesem Hintergrund muss sich der Nutzer in jedem einzelnen Fall einer Nutzung vergewissern, dass der spezifische Gebrauch des Investment Token erlaubt ist.

16.3 Darüber hinaus schuldet Beel dem Nutzer keine Beratung hinsichtlich der Nutzung einer persönlichen Wallet, der Handelbarkeit oder der Übertragung der Investment Token, der Zulässigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung auf Plattformen und/oder Marktplätzen und/oder deren steuer-, kapitalmarkt-, finanzaufsichtsrechtlicher oder sonstiger Bewertung.

16.4 Der Nutzer ist sich bewusst, dass Beel darüber keine Verpflichtung oder auf andere Art und Weise eine Gewährleistung dafür übernimmt, dass der Investment Token auf regulierten oder unregulierten Märkten (insbesondere Online-Plattformen) handelbar ist oder sein wird und/oder dass Dritte dem Investment Token Marktwert beimessen. Beel hat keine Verpflichtung, eine Erlaubnis, Zulassung oder Ähnliches für den Handel, Verkauf oder Austausch des Investment Token auf anderen Online-Plattformen und/oder Marktplätzen zu erwirken.

16.5 Der Nutzer ist selbst für den technischen Besitz des Investment Token und/oder der Kryptowerte verantwortlich.

16.6 Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Investment Token und/oder der Kryptowerte technisch auf einer Blockchain basieren. Diese Blockchain und die Smart Contracts werden nicht von Beel, sondern von Dritten betrieben. Beel hat keinen Einfluss auf die Blockchain und die Smart Contracts und gewährleistet und übernimmt daher keine Verantwortlichkeit für deren Funktionsweise. Mängel an der Funktionsfähigkeit der Blockchain oder der Smart Contracts können zu Fehlern der Smart Contracts oder der Investment Token oder zum Untergang der Investment Tokens führen, was wiederum zu einer Situation führen kann, in der der Nutzer die Kontrolle über den Investment Token verliert.

17. SYNDIKAT-FUNKTION

17.1 Gegenstand.

a) Der Nutzer kann – unabhängig von den sonstigen über die Plattform angebotenen Diensten – über die Plattform die Syndikat-Funktion nutzen. Die Syndikat-Funktion ermöglicht es dem Nutzer, auf den Syndikat-Bereich der Plattform zuzugreifen. Dort kann der Nutzer verfügbare Syndikat-Kanäle und ggf. konkrete Opportunitäten von Leads einsehen, sofern ihn der jeweilige Lead nach Abschluss einer Syndikat-Vereinbarung als Mitglied seines Syndikat-Kanals zulässt. Beel ist nicht Partei der zwischen dem Lead und dem Nutzer geschlossenen Syndikat-Vereinbarung.

b) Beel erbringt im Rahmen der Syndikat-Funktion keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine sonstigen regulierten Wertpapierdienstleistungen. Die Bereitstellung der Syndikat-Funktion stellt eine technische Dienstleistung dar. In diesem Zusammenhang gibt Beel zudem die Anlageempfehlungen von Leads im Sinne von § 86 Abs. 1 WpHG weiter, erstellt diese jedoch nicht selbst. Beel beachtet in diesem Zusammenhang die für Beel geltenden regulatorischen Vorgaben zur Empfehlungsweitergabe. Beel ist darüber hinaus jedoch nicht für den Inhalt der Opportunitäten verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

17.2 Zugang zum Syndikat-Bereich und Mitgliedschaft in Syndikat-Kanälen

a) Der Zugang zum Syndikat-Bereich setzt die erfolgreiche Registrierung auf der Plattform und die Erstellung eines Nutzerkontos nach Maßgabe des Abschnitts „Registrierung, Nutzerkonto, KYC-Prozess“ voraus. Die Freischaltung des Nutzers für den Syndikat-Bereich und damit die Nutzung der Syndikat-Funktion erfolgt im freien Ermessen von Beel.

b) Nutzer können über den Syndikat-Bereich Zugang als Mitglied zu Syndikat-Kanälen bei den jeweiligen Leads beantragen. Alternativ können Leads Mitglieder zu ihrem Syndikat-Kanal einladen. Der Zugang zu einem Syndikat-Kanal setzt in jedem Fall den Abschluss einer Syndikat-Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Lead voraus.

c) Syndikat-Kanäle können Kurzprofile mit einer Beschreibung der Erfahrung und des beruflichen bzw. Investitions-Hintergrunds des jeweiligen Leads enthalten, die bereits nach Zugang zum Syndikat-Bereich und vor Mitgliedschaft im konkreten Syndikat-Kanal eingesehen werden können.

d) Nutzer können im Syndikat-Bereich ihre Mitgliedschaft in einzelnen Syndikat-Kanälen verwalten sowie aktive und verfügbare Syndikat-Kanäle durchsuchen.

e) Der Nutzer ist frei darin, ob, in welcher Form und auf welchem (sonstigen) Wege er ein Unternehmen, das Gegenstand einer Opportunität ist, kontaktiert und sich an dem Unternehmen beteiligt. Nutzer können optional ihr Interesse an einem bestimmten Unternehmen, das Gegenstand einer Opportunität ist, im Syndikat-Kanal bekunden. Hierzu können Nutzer unverbindlich angeben, dass und bis zu welcher Investitionshöhe sie bereit wären, in das Unternehmen zu investieren. Diese Informationen werden dem betreffenden Unternehmen, sofern es auf der Plattform registriert ist, angezeigt (Name des Investors, Kontaktdaten, Zugehörigkeit zu einem Syndikat und angegebene Höhe des Interesses). Ob, in welcher Form und in welcher Höhe das Unternehmen dem Nutzer daraufhin gegebenenfalls ein Investment oder sonstige Form der Beteiligung anbietet, entscheidet allein das Unternehmen im freien Ermessen. Dem jeweiligen Lead werden die Interessensbekundungen lediglich in aggregierter Form, ohne Namen des Nutzers, angezeigt.

f) Sollte der Nutzer sich entscheiden, nach Maßgabe dieser Nutzer-AGB über die Plattform ein Investment in ein Unternehmen abzuschließen, das Gegenstand einer Opportunität ist oder war, so ist zudem nach Abschluss des Investments die Identität des Nutzers sowie die Höhe des getätigten Investments für den Lead einsehbar.

g) Die Freischaltung für den Syndikat-Bereich und die Nutzung der Syndikat-Funktion sind für den Nutzer kostenlos, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Etwaige zwischen einem Lead und dem Nutzer vereinbarte Gebühren oder Erfolgsbeteiligungen sind nicht Gegenstand dieser Nutzer-AGB und werden ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Lead und dem Nutzer nach Maßgabe der Syndikat-Vereinbarung vereinbart und abgewickelt.

17.3 Informationen und Risikohinweise

a) Sämtliche über die Syndikat-Funktion und die einzelnen Syndikat-Kanäle bereitgestellten Opportunitäten und Informationen (einschließlich Informationen in Kurzprofilen von Leads) werden von den jeweiligen Leads bereitgestellt. Beel ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Plausibilität dieser Informationen zu überprüfen oder für eine Berichtigung oder Aktualisierung zu sorgen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Opportunitäten ist ausschließlich der jeweilige Lead verantwortlich.

b) Der Nutzer entscheidet allein und in eigener Verantwortung über eine etwaige Beteiligung an einem Unternehmen, das Gegenstand einer Opportunität war.

c) Beel übt im Rahmen der Syndikat-Funktion keine Beratungs- und Vemittlungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungs- oder Anlagevermittlungsleistungen. Insbesondere werden von Beel keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Beel gibt dem Nutzer über die Plattform keine persönlichen Empfehlungen zu Beteiligungen. Beel wirkt im Rahmen der Syndikat-Funktion auch nicht auf Unternehmen ein oder leitet konkrete Informationen über die Art, Ausgestaltung oder Bedingungen von Beteiligungen weiter, um den Abschluss bestimmter Investments oder sonstiger Beteiligungen zwischen dem Nutzer und einem Unternehmen zu fördern.

18. KI-GESTÜTZTE FUNKTIONEN

18.1 Beel kann den Investoren KI-gestützte Funktionen bereitstellen, insbesondere einen KI-basierten Assistenten zur Beantwortung allgemeiner Fragen zur Plattform ("KI-Assistent"). Der KI-Assistent ist für Investoren kostenlos. Bei der Nutzung interagiert der Investor mit einem KI-System; entsprechende Hinweise werden in der Plattform angezeigt.

18.2 Der KI-Assistent stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit. Er leistet keine Anlageberatung, keine auf den einzelnen Investor zugeschnittene Empfehlung sowie keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ausgaben des KI-Assistenten können unrichtig oder unvollständig sein; sie stellen keine Entscheidungsgrundlage dar, und der Investor trifft alle Entscheidungen eigenverantwortlich. Beel übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Ausgaben.

18.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KI-Assistenten richtet sich nach der Datenschutzhinweise von Beel. Der KI-Assistent wird technisch durch einen Modellanbieter (derzeit Anthropic Ireland, Limited) als Auftragsverarbeiter unterstützt; ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Investor und dem Modellanbieter besteht nicht. Der Investor nutzt den KI-Assistenten nur im Rahmen der zulässigen Nutzung und nicht missbräuchlich oder rechtswidrig.

19. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

19.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Beel jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform per E-Mail oder Mitteilung im Nutzerkonto und durch den Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per E-Mail oder durch die entsprechende Funktionalität im Nutzerkonto gekündigt werden.

19.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für Beel liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:
a) Ein Investor erfüllt die Voraussetzungen für die Registrierung auf der Plattform nach Abschnitt 6 nicht oder nicht mehr;
b) Ein Fall von Abschnitt 9.4 liegt vor (Verstoß gegen die Pflichten des Nutzers, Verdacht der missbräuchlichen Nutzung) oder ein Fall von Abschnitt 15.9 (Verstoß bzw. Verdacht eines Verstoßes gegen Marktverhaltensregeln);
c) Beel muss den Betrieb der Plattform ganz oder teilweise einstellen, etwa weil die BaFin oder eine andere Behörde oder ein Gericht die Einstellung der Vermittlungstätigkeit oder den gesamten oder teilweisen Betrieb der Plattform durch Beel verlangen;
d) Beel ist aufgrund einer Änderung von anwendbaren Gesetzen oder behördlichen Vorgaben nicht mehr in der Lage, die nach diesen Nutzer-AGB vorgesehen Leistungen zu erfüllen; oder
e) Beel ist aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Beel liegen, für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage, die Plattform weiter zu betreiben.

19.3 Die Beendigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf etwaige bestehende Vertragsbeziehungen zwischen Nutzern und Unternehmen. Die Vertragslaufzeit und die Möglichkeit zur Kündigung dieser Verträge richten sich jeweils nach dem Inhalt der für diese Rechtsverhältnisse maßgeblichen Regelungen, z.B. den jeweiligen Investmentbedingungen oder der Zuteilungsvereinbarung.

19.4 Im Falle einer Kündigung des Vertrags und damit des Nutzerkontos werden dem Nutzer alle weiteren Erklärungen und Informationen nicht mehr über den auf der Plattform eingerichteten Kommunikationsbereich, sondern ausschließlich an die von dem Nutzer zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

19.5 Beel wird unverzüglich nach Beendigung des Vertrages alle Daten des registrierten Investors an diejenigen Unternehmen weitergeben, mit denen der Investor einen Investmentvertrag geschlossen hat. Vorbehaltlich von Satz 1 und ausgenommen Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse löscht Beel bei einer Beendigung des Vertrags innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung alle Daten des registrierten Nutzers innerhalb der Plattform, soweit dies rechtlich zulässig ist, also insbesondere soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Archivierungsfristen entgegenstehen. Die auf der Blockchain erstellten Daten, Smart Contracts und Tokens sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Unveränderlichkeit und Eigenschaft als fortlaufendes Register nicht löschbar.

20. HAFTUNG

20.1 Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet Beel nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht durch Beel, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Nutzer vertrauen darf ("Kardinalpflichten") sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Satz 1 gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere Haftung für Fälle, in denen ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für Schäden übernommen worden ist, im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, einer Haftung nach der DSGVO oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Zudem ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel ausgeschlossen, die bereits bei Vertragsschluss bestehen. Vorbehaltlich einer Haftung für Vorsatz ist die Haftung für mittelbare Schäden, wie etwa entgangenem Gewinn, ausgeschlossen.

20.2 Beel haftet insbesondere nicht für
a) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Unternehmen oder von Leads auf der Plattform veröffentlichten Informationen inklusive Risikohinweisen zu einem Investment oder einer Opportunität sowie die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von einem Unternehmen oder Lead verfassten und von Beel weitergeleiteten Auskünfte bei Fragen der Nutzer;
b) die Wirksamkeit der zwischen dem Nutzer und einem Unternehmen oder zwischen dem Nutzer und einem Lead abgeschlossenen Verträge. Die auf der Plattform von den Unternehmen oder einem Lead über sich selbst zur Verfügung gestellten Informationen beruhen ausschließlich auf Aussagen und Unterlagen der Unternehmen bzw. Leads selbst. Die Verantwortung dafür, dass diese Informationen zutreffend, aktuell und vollständig sind, liegt allein bei dem jeweiligen Startup bzw. Lead;
c) für Verzögerungen bei der Durchführung eines Vermittlungsauftrags, die nicht von Beel zu vertreten sind;
d) Tatsachen, die auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch den Nutzer oder Dritten, beruhen; oder
e) für die im Zusammenhang mit dem Investment, Beteiligungsprogrammen und dem Erwerb der Investment Token jeweils angestrebten steuerlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Ziele, insbesondere nicht den wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Investments und Investment Token, für die Rückzahlung des investierten Betrags und die Zahlung von Zinsen oder der Einhaltung von im Zusammenhang mit den jeweiligen Investment Token abgegebenen Prognosen.

20.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Beel und des Haftungsdaches sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Vertreter von Beel und des Haftungsdaches.

21. FREISTELLUNG

21.1 Der Nutzer verpflichtet sich, Beel von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen, die diese auf Grund einer Verletzung von Rechten geltend machen, die auf den Nutzer zurückzuführen ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass er die schadensverursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

22. KOMMUNIKATION

22.1 Die für ein Investment erforderlichen Erklärungen werden dem Investor ausschließlich über den auf der Plattform eingerichteten Kommunikationsbereich oder per E-Mail übermittelt. Eine zusätzliche Zusendung in Papierform erfolgt nicht, es sei denn, es ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

23. ANGABEN AUF DER PLATTFORM, FAQS

23.1 Soweit Beel auf der Plattform Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) oder sonstige ergänzende Informationen zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um erläuternde und ergänzende Angaben zu Informations- und Aufklärungszwecken ohne rechtliche Bindungswirkung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angaben in diesen Nutzer-AGB und den jeweiligen Investmentbedingungen.

24. VERTRAULICHKEIT

24.1 Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Informationen, die ihm über die Plattform innerhalb des registrierungspflichtigen Bereichs zugänglich gemacht werden ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Beel oder dem Unternehmen keinem Dritten zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere Informationen über Investments, Unternehmen, deren Geschäftsmodelle, Opportunitäten und Beel.

24.2 Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht oder nicht mehr Informationen, die zum oder nach dem Zeitpunkt der Offenbarung nachweislich
a) in der Öffentlichkeit allgemein bekannt oder veröffentlicht sind, oder
b) sich bereits rechtmäßig im Besitz des Nutzers befinden oder durch diesen rechtmäßig von einem zur Weitergabe befugten Dritten erworben wurden, oder
c) zum allgemeinen Fachwissen oder Stand der Technik gehören.
d) durch den Nutzer selbständig und unabhängig von den vertraulichen Informationen erkannt oder entwickelt werden, oder
e) durch Beel oder das Unternehmen schriftlich der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

24.3 Der Nutzer ist berechtigt, Vertrauliche Informationen seinen Mitarbeitern und beruflichen Verschwiegenheitspflichten unterliegenden Beratern zugänglich zu machen, soweit diese mit der Durchführung dieses Vertrages oder eines Investmentvertrages befasst sind und die Vertraulichen Informationen vernünftigerweise benötigen. Der Nutzer steht dafür ein, dass alle seine Beauftragten die in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen beachten werden.

24.4 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Nutzer oder die in Abschnitt

24.3 genannten Personen aufgrund zwingenden Rechts oder der vollziehbaren Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung von Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall wird der Nutzer Beel hierüber unverzüglich informieren und in Abstimmung mit Beel alle notwendigen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung zu vermeiden oder eine möglichst vertrauliche Behandlung sicherzustellen.

24.5 Die Verpflichtungen des Nutzers aus diesem Abschnitt 24 enden mit Ablauf des späteren Datums von entweder zwei (2) Jahren nach dem Ende der Laufzeit des Vertrags oder zwei (2) Jahren der letzten Bereitstellung einer Information zu einem Investment.

25. GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

25.1 Der Nutzer sichert zu, dass
a) das Investment, Beteiligungsprogramm und/oder Investment Token in keiner Weise für illegale oder unethische Zwecke verwendet wird, einschließlich Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen,
b) der Investor keine Erlöse aus kriminellen oder illegalen Handlungen für die Zahlung des Investmentbetrages verwendet, und
c) keine Transaktionen mit dem Investment, Beteiligungsprogramm oder Investment Token verwendet werden, um kriminelle oder illegale Handlungen zu erleichtern oder zu betreiben, einschließlich Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

25.2 Der Nutzer sichert zu, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages keine strafrechtlichen oder behördlichen Ermittlungen gegen den Nutzer, ein mit dem Nutzer Verbundenes Unternehmen, leitende Angestellte oder Aktionäre des Nutzers im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten des Nutzers anhängig sind.

25.3 Der Nutzer sichert zu, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages
a) der Nutzer nicht auf einer Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der USA, der Europäischen Union oder der Schweiz aufgeführt ist;
b) der Nutzer weder (i) indirekt (z.B. als Stellvertreter oder Bote) für eine natürliche oder juristische Person, die auf einer der in Ziffer a) genannten Sanktionslisten aufgeführt ist, tätig ist, noch (ii) direkt oder indirekt Vermögenswerte jeglicher Art an diese weiterleitet; oder
c) kein Aktionär des Nutzers, der direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Aktien hält, auf einer der in Ziffer a) genannten Sanktionslisten aufgeführt ist.

25.4 Tritt eines der vorgenannten Ereignisse nach Abschluss des Vertrags und während der Laufzeit des Vertrags ein, verpflichtet sich der Nutzer, soweit zulässig, Beel unverzüglich zu informieren und alle Geschäfte im Zusammenhang mit dem Vertrag unverzüglich auszusetzen, bis das Ereignis nicht mehr vorliegt.

26. RISIKOHINWEISE UND POTENZIELLE INTERESSENKONFLIKTE

26.1 Ein Investment liegt ausschließlich in den Händen des jeweiligen Unternehmen und wird von Beel weder geprüft noch beeinflusst. Beel übernimmt insbesondere keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg eines Investments. Jeder Investor sollte selbst ggf. mit eigenen fachkundigen Beratern die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Investments in ein Unternehmen überprüfen. Die Tätigkeit von Beel ist eine reine technische Dienstleistung und gegebenenfalls eine Vermittlungsleistung und insbesondere keine Anlageberatung. Beel kann im Rahmen der technischen Dienstleistung oder Vermittlung keine persönlichen Belange des einzelnen Investors, etwa dessen Risikoneigung, berücksichtigen.

26.2 Die von Unternehmen über die Plattform angebotenen Investment Token sind mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Risiken verbunden. Prognosen über zukünftige Wertentwicklungen können sich selbst bei konservativen Einschätzungen und Kalkulationen anders entwickeln als erwartet und prognostiziert. Ein Investment und der Erwerb der Investment Token ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum teilweisen oder auch vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (Teilverlustrisiko bzw. Totalverlustrisiko). Die Eignung für ein Investment und für den Erwerb von Investment Token ist nur für solche Investoren gegeben, welche bei negativer Entwicklung einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals finanziell bewältigen können. Das Investment ist nicht für Investoren geeignet, bei denen ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht.

26.3 Eine Anlagevermittlung durch Beel kann mit potenziellen Interessenkonflikten zwischen den Interessen von Beel, der jeweiligen Unternehmen und der Investoren verbunden sein. Beel hat im Falle einer Anlagevermittlung insbesondere aufgrund der provisionsbezogenen Vergütung ein Interesse an einer erfolgreichen Vermittlung von Investments mit möglichst hohen Platzierungsvolumen. Weitere potenzielle Interessenkonflikte können insbesondere im Zusammenhang mit den folgenden Sachverhalten entstehen: etwaige Abschlussprovisionen aus vermittelten Investments, etwaige investmentvolumenbasierte Vergütungen als Teil der Plattformgebühren, etwaige erfolgsbezogene Vergütungen von Mitgliedern der jeweiligen Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgane oder der Mitarbeiter, Personenidentität bei den Mitgliedern der jeweiligen Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgane oder den Gesellschaftern. Es besteht das Risiko, dass die jeweiligen Personen aufgrund von Interessenkonflikten für oder wider ihre Eigeninteressen einerseits oder die Interessen der Investoren andererseits Entscheidungen treffen oder Handlungen vornehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar nachteilig auf den wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Investments auswirken können.

26.4 Investoren sollten Investment vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse und Anlageziele kritisch hinterfragen, bevor sie ein Angebot auf Abschluss eines Investmentvertrags und/oder eines Erwerbsvertrags abgeben. Sie sollten sich fachkundig beraten lassen und aus unabhängigen Quellen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines Investments informieren, wenn sie unsicher sind, ob sie ein Investment über die Plattform abschließen sollten. Investoren sollten in der Lage sein, einen Verlust des Investmentbetrags und/oder Erwerbspreises wirtschaftlich zu verkraften.

26.5 Das Angebot der Plattform richtet sich ausschließlich an Investoren, die ausreichend Erfahrung und Kompetenz haben, um die Risiken der angebotenen Investments zu verstehen und eigenverantwortlich Investmententscheidungen zu treffen.

26.6 Für die einzelnen Investments gelten spezielle Risikohinweise, die das Unternehmen mit den Investmentunterlagen zur Verfügung stellt und für die ausschließlich das Unternehmen verantwortlich ist.

26.7 Mögliche von den Unternehmen aufgestellte Prognosen zur erwarteten Wertentwicklung von Beteiligungen sind unverbindlich und können von Beel nicht überprüft werden. Es besteht keine Gewähr, dass in der Vergangenheit erzielte Erträge auch künftig erzielt werden.

26.8  Beel übt bei einem Investment über die Plattform keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden von Beel keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Beel prüft ein Angebot bzw. eine Angebotsaufforderung eines Unternehmen nur nach subjektiven, formalen Kriterien und auf Plausibilität, bevor das Angebot bzw. die Angebotsaufforderung auf der Plattform eingestellt wird. Beel gibt Investoren über die Plattform keine persönlichen Empfehlungen zu Investments auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Investors. Die persönlichen Umstände werden bei der Angebotsabgabe über die Plattform nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen einer Anlagevermittlung oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zu bestimmten Investments auszusprechen.

26.9 Die auf der Plattform verfügbaren Informationen sind solche des jeweiligen Unternehmens und stellen in keinem Fall eine Investitionsempfehlung oder Beratungsleistung seitens Beel dar. Beel beurteilt nicht die Bonität des Unternehmens und übernimmt keine Gewähr für die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für deren Wahrheitsgehalt, deren Vollständigkeit oder deren Aktualität. Eine fachkundige Beratung oder der Erwerb von Fachkenntnissen kann durch die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Informationen und Risikohinweise nicht ersetzt werden. Der Investor trifft seine Investitionsentscheidung ausschließlich in eigener Verantwortung.

26.10 Die Mitarbeiter von Beel sind nicht befugt, gegenüber Investoren eigene Aussagen in Bezug auf Unternehmen oder in Bezug auf die von diesen bereitgestellten Informationen zu treffen, die von den Investmentunterlagen des jeweiligen Unternehmen abweichen. Für den Investor ist einzig das von dem jeweiligen Unternehmen auf der Plattform zur Verfügung gestellte Investmentunterlagen maßgeblich.

26.11 Ein Investment zwischen dem Investor und einem Unternehmen kann langfristig orientiert sein und ist grundsätzlich nicht kündbar. Der Investor muss davon ausgehen, dass sein eingezahltes Kapital über die gesamte Laufzeit gebunden ist und er es nicht kurzfristig zurückerlangen kann. Es existiert kein geregelter Zweitmarkt für die über die Plattform vermittelten Investment Token und Beel hat keinen Einfluss darauf, ob Dritte eine Möglichkeit zum Verkauf der Investment Token anbieten (siehe Abschnitt 15). Die Investment Token sind damit grundsätzlich nicht handelbar, soweit sich aus den jeweiligen Investmentbedingungen nichts Anderweitiges ergibt. Im Übrigen empfiehlt Beel jedem Investor, sämtliche vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen zu dem jeweiligen Investment und dort insbesondere die Risikohinweise vor jedem Erwerb eines Investment Token sorgfältig zu lesen.

26.12 Der Investor erkennt mit den Nutzer-AGB auch die vorstehend aufgeführten und in Bezug genommenen Risiken und Risikohinweise an.

27. STREITBEILEGUNG

27.1 Beel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

28. STEUERN

28.1 Beel trifft keinerlei Aussagen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines Investments. Jeder Investor ist angehalten, die steuerliche Behandlung seines Investments selbst zu bewerten. Beel übernimmt keinerlei Haftung für etwaige nachteilige und/oder unvorhergesehene Steuerfolgen bei den Investoren (einschließlich Rechtsänderungsrisiken).

28.2  Der Investor ist allein für die Entrichtung aller bei ihm anfallenden Steuern verpflichtet, die mit der Nutzung der Dienste, einer Anlagevermittlung und dem Investment und dem Erwerb der Investment Token verbunden sind. Dem Investor wird empfohlen, mit den zuständigen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden in Kontakt zu treten, um die Erfüllung seiner steuerlichen und ggf. sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

28.3  Aus den individuellen Investmentbedingungen der Unternehmen können sich ggf. abweichende Regelungen zum Steuerabzug für den Investor ergeben.

29. DATENSCHUTZ

Informationen und Details zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzhinweisen von Beel, die nicht Gegenstand des Vertrags sind.

30. ÄNDERUNGEN DER NUTZER-AGB

30.1 Beel behält sich das Recht vor, die Nutzer-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser Nutzer-AGB werden dem Nutzer entweder auf der Plattform Nutzerkonto oder per E-Mail an die bei Beel hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzers mit Bitte um Zustimmung innerhalb von zwei (2) Wochen mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen über Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche oder Ankreuzoption auf der Plattform oder schriftlich via E-Mail zustimmen oder sie ablehnen. Sofern die vorgeschlagenen Änderungen nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten oder Entgelte für diese Hauptleistungspflichten betreffen, gilt die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen der Nutzer-AGB als erteilt, wenn Beel dem Nutzer die Änderungen spätestens zwei (2) Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens angeboten hat und der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Hierauf wird Beel den Nutzer in der Ankündigung der Änderungen der Nutzer-AGB gesondert hinweisen. Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten oder Entgelte für diese Hauptleistungspflichten bedürfen zu ihrem Wirksamwerden der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

30.2  Wenn der Nutzer den geänderten Nutzer-AGB nicht innerhalb der gewährten Frist zustimmt, behält sich Beel das Recht vor, den Vertrag gemäß Abschnitt 19.1 ordentlich zu kündigen.

30.3  Die geänderten Nutzer-AGB werden Nutzern unter https://www.Beel zur Verfügung gestellt.

31. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

31.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzer-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden oder die Nutzer-AGB eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Im Übrigen werden Beel und der Nutzer anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

31.2 Diese Nutzer-AGB und ihre Auslegung sowie sämtliche mit ihnen im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Sachrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

31.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Chemnitz, ausgenommen bei Streitigkeiten mit Verbrauchern, es sei denn der Nutzer hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist Beel im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt.


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